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Zulassungsbeschränkungen und Auswahlverfahren im Überblick

Anhand komplexer Formeln und Berechnungstabellen ermitteln deutsche Hochschulen für jedes Studienfach unterschiedliche Studienplatzkapazitäten. Wenn diese Kapazitäten nicht ausreichen, weil die Universität sehr renommiert oder der Studiengang besonders beliebt ist, entscheiden die Hochschulen durch Zulassungsbeschränkungen wie diverse Auswahlverfahren, Wartezeiten, Nachrückverfahren und den landesweiten oder örtlichen Numerus clausus (NC) über die Vergabe der Plätze. Andere Studiengänge sind zulassungsfrei.

Der Numerus clausus – mehr als der Notendurchschnitt

Oft wird der Numerus clausus (NC) fälschlicherweise mit der Abiturdurchschnittsnote gleichgesetzt. Dabei weist der NC lediglich auf eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen hin. Nicht nur die Note entscheidet, sondern es gibt verschiedene Kriterien, anhand derer der individuelle Zulassungsrang für die Studienplatzvergabe mit kapazitätsbezogenen Begrenzungen ermittelt wird.

20 Prozent der Plätze werden nach Leistungsquote (Notendurchschnitt) vergeben, weitere 20 Prozent nach Wartezeit. So verbleiben 60 Prozent für hochschulinterne Auswahlverfahren.

Zu unterscheiden sind zwei Arten des NC:

  • Bundesweite Zulassungsbeschränkung – NC für die Studienrichtungen, deren Vergabe die Stiftung Hochschulstart (ehemals ZVS) bundesweit durchführt, beispielsweise Pharmazie, Medizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin und einige naturwissenschaftliche Diplomstudiengänge.
  • Örtliche Zulassungsbeschränkung – Orts- oder Uni-NC, den die Hochschulen selbst festlegen, beispielsweise eine besondere Gewichtung einzelner Abiturnoten, Berufsausbildung oder bestimmte Praktika. Mit dieser Art des NC sind einige Studiengänge im Bereich Energie und Umwelt belegt.

Zulassungsfreie Studiengänge

Stehen ausreichend Studienplätze in einem Studiengang zur Verfügung, führen Hochschulen in der Regel kein Auswahlverfahren durch. Es ist also möglich, sich unkompliziert einzuschreiben – manchmal auch noch kurzfristig vor Studienbeginn.

Speziell im technischen, naturwissenschaftlichen und mathematischen Bereich stehen die Chancen gut, auf diese Weise einen Studienplatz zu bekommen – sofern die Grundvoraussetzungen stimmen.

Zulassungsbeschränkte Studiengänge

Über die Vergabe der zulassungsbeschränkten Studienplätze entscheiden die Hochschulen nach einem bundesweiten oder örtlichen Auswahlverfahren. Die örtlichen Verfahren weichen mitunter im Hinblick auf Abiturnoten und Wartezeiten stark voneinander ab, während die bundesweiten Verfahren für ganz Deutschland einheitlich geregelt sind.

Neben der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung als Hauptkriterium fließen angesammelte Wartezeiten sowie Ergebnisse von Studierfähigkeitstests und Auswahlgesprächen in die Entscheidung ein.

Wichtige hochschulinterne Auswahlkriterien im Bereich Energie und Umwelt

Die Kriterien sind zwar nicht einheitlich geregelt, Bewerber können sich aber darauf einstellen, dass Einzelnoten gewertet werden, insbesondere in Kernkompetenzfächern Mathematik, Deutsch sowie in der am besten benoteten Fremdsprache.

Einige Hochschulen erwarten mindestens den Nachweis eines mehrwöchigen technischen Vorpraktikums. Immer häufiger müssen Bewerber darüber hinaus auch ihre Studienmotivation schriftlich darstellen, so zum Beispiel im Studiengang „Nachhaltiges Produktmanagement“ der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen.

Keine Angst vor dem Numerus clausus!

Auch mit einem mittelmäßigen Notendurchschnitt können sich Bewerber an Studiengänge heranwagen, die mit einem NC belegt sind und die Chancen von Wartesemestern, Nachrück- und Losverfahren nutzen. Ein Numerus clausus ist nicht gleichbedeutend mit Bestnotenpflicht, sondern die Durchschnittsnote fließt als ein Kriterium von vielen in die Vergabe der Studienplätze ein.

Bei örtlich begrenzten Zulassungsbeschränkungen kommt es zudem häufig auf praktische Erfahrungen, Motivation und die Stärken in den relevanten Fächern an. Mitunter ist auch eine abgeschlossene Berufsausbildung oder der Nachweis eines Praktikumsplatzes erforderlich.

Wer weder Topnoten noch Berufserfahrung vorweisen kann und auch nicht auf das Losglück oder ein Nachrücken hoffen möchte, findet im Umwelt- und Energiebereich zulassungsfreie Studiengänge. Einzige Voraussetzung ist dann die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife.

 

Letzte Aktualisierung: 03.05.2023