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Nach Angaben des Deutschen Studentenwerks sind rund zwei Drittel aller Studierenden auf einen Nebenverdienst angewiesen oder finanzieren das Studium sogar fast ausschließlich durch ihre Arbeit. Geeignete Jobs gibt es reichlich – und ebenso viele Regelungen müssen bei einer Nebentätigkeit beachtet werden, wenn es um BAföG, Krankenversicherung, Anspruch auf Kindergeld oder um die nächste Steuererklärung geht. Für die meisten Studierenden ist das Nebeneinkommen daher in mehrfacher Hinsicht ein äußerst wichtiges Thema.
Der eine muss Geld verdienen, weil sein Studium anders nicht finanzierbar wäre, die andere jobbt nur gelegentlich, um sich ein paar Extras leisten zu können. Alle, die auf einen regelmäßigen, mehr als geringfügigen Verdienst angewiesen sind, profitieren ganz besonders von einer studienfachspezifischen Beschäftigung – beispielsweise als Werkstudierende in einer Firma passend zum eigenen Studienfach. Gerade im Bereich Energie und Umwelt stehen die Chancen auf einen Job als Werkstudierende mit Arbeitsvertrag auf Teilzeitbasis gut. Ein großer Vorteil ist die Flexibilität, da die Stundenanzahl häufig in den Semesterferien auch vorübergehend erweitert werden kann. Ähnlich empfehlenswert sind alle Aushilfstätigkeiten in verwandten Branchen.
Bestens mit dem Studium vereinbaren lassen sich zudem Jobs direkt an der Uni. Studentische Aushilfskräfte und Tutor:innen können sich auf Minijob-Basis die Arbeitszeit in der Regel sehr flexibel einteilen. Außerdem ist der Weg in die nächste Vorlesung kurz – das spart wertvolle Zeit, weil keine lange Anfahrt eingeplant werden muss.
Alle, die sich trotz eines randvollen Stundenplans ein paar Euro dazuverdienen möchten, sind für die altbewährten Studentenjobs geeignet. Beim Kellnern, Nachhilfe geben und Kinderbetreuung können sie die Arbeitszeit auf den Nachmittag, Abend oder das Wochenende legen. Flexibel geht es auch im Callcenter und bei Messetätigkeiten als Hilfskraft, Promoter oder Hostess zu.
Mit einem Minijob dürfen Studenten neuerdings bis maximal 520 Euro pro Monat hinzuverdienen. Dafür ist in der Regel keine Steuerkarte erforderlich. Auch Lohnsteuer, Krankenversicherung, Fortzahlung des Kindergelds bis zum vollendeten 25. Lebensjahr und Beiträge zur Sozialversicherung, sind in diesem Fall kein Thema, da sich durch den Nebenverdienst nichts Wesentliches ändert. Es gibt jedoch eine Unterscheidung in kurzfristige Minijobs mit höchstens 50 Arbeitstagen pro Jahr und dauerhafte geringfügige Jobs. Vorsicht ist geboten bei einer Kombination mehrerer Minijobs – wer das erwägt, sollte sich gründlich über eine etwaige Versicherungspflicht informieren. Für BAföG-Bezieher gilt: 5400 Euro sind derzeit pro Bewilligungszeitraum anrechnungsfrei.
Wer mehr als nur auf Minijob-Basis arbeitet, sollte die 20-Stunden-Grenze kennen: Ein „ordentlicher“ Student darf während des Semesters 20 Stunden pro Woche neben seinem Studium arbeiten – andernfalls wird er nicht mehr als Student, sondern als Arbeitnehmer eingestuft. In der vorlesungsfreien Zeit gilt diese Regel nicht. Es besteht auf jeden Fall eine Rentenversicherungspflicht. Beim Kindergeld gibt es keine Einkommensgrenzen, beim BAföG gilt, dass jegliches Einkommen über 5400 Euro angerechnet wird. Eventuell entfällt auch der Anspruch auf die Familienversicherung in der Krankenkasse der Eltern.
Für Werkstudierende gilt ein Sonderprivileg: Aus der Arbeit ergibt sich keine zusätzliche Versicherungspflicht hinsichtlich Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Versichert sind sie in diesem Fall weiterhin in ihrer Eigenschaft als eingeschriebene Studierende. Da die Materie komplex ist und es einige Sonderregelungen gibt, sollten sich jobbende Studenten gut informieren, um alle Vorteile zu nutzen, die sich aus dem Werkstudentenprivileg ergeben.
Viele Studierende wägen Vor- und Nachteile eines Jobs nicht sorgfältig ab, weil sie nur mit Arbeit ihr Studium finanzieren können. Sie sind mehr oder weniger auf einen Zusatzverdienst angewiesen und nehmen häufig, was sich gerade ergibt. Doch auch, wer unbedingt arbeiten muss, sollte beim Job wählerisch sein. Der größte Nachteil des regelmäßigen Arbeitens neben dem Studium ist die Doppelbelastung. Anfangs scheint alles gut zu funktionieren, steigt aber das Lernpensum in den nächsten Semestern an, beginnen die Probleme. So sind die drei häufigsten Gründe für einen Studienabbruch Leistungsprobleme, Überforderung und die Schwierigkeiten, die sich aus der notwendigen Erwerbstätigkeit während des Studiums ergeben. Mit guter Planung gelingt es aber den meisten Studenten, die Gratwanderung zu schaffen.
Letzte Aktualisierung: 11.05.2023