PV-Anlage in 3 Schritten online planen
Photovoltaikanlagen sind meist an exponierten Stellen montiert und außerdem handelt es sich dabei immer um hohe Investitionssummen. Zwei Gründe, die deutlich machen, dass Photovoltaikanlagen Vorrichtungen zum Blitzschutz bedürfen.
Äußerer Blitzschutz: Hier geht es um den Blitzschutz durch Ableitung des Blitzes, zum Beispiel über Fangstangen oder Fangdrähte. Es wird damit quasi ein Käfig um die Anlage aufgebaut. Direkt Blitzeinschläge werden hierdurch verhindert.
Innerer Blitzschutz: Durch Maßnahmen des inneren Blitzschutzes werden Installationsleitungen und elektrische Geräte geschützt. Der Schutz erfolgt durch die Sicherstellung eines Potentialausgleichs. Für Photovoltaikanlagen sind spezielle Ableiter erhältlich, die gleichzeitig Blitzstromableiter und Überspannungsableiter sind. Sie sind kompakt und vergleichsweise leicht zu installieren.
Die meisten Bundesländer schreiben Maßnahmen zum Blitzschutz auf öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Versammlungsstätten oder Krankenhäusern vor. Für Privathäuser existieren kaum derartige Vorschriften. Aber einige Photovoltaik Versicherungsgesellschaften verlangen den Nachweis von Maßnahmen zum Blitzschutz als Voraussetzung beim Abschluss einer Photovoltaik Versicherung.
Die deutsche Versicherungswirtschaft gibt in der VdS-Richtlinie "Risikoorientierter Blitz- und Überspannungsschutz für Objekte" umfangreiche Empfehlungen zum Blitzschutz. Danach werden für Gebäude mit Photovoltaikanlagen sowohl äußere Blitzschutzmaßnahmen wie auch ein innerer Blitzschutz empfohlen.
Letzte Aktualisierung: 22.02.2023