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Photovoltaik Ertragsausfallversicherung

Die Ertragsausfallversicherung für Photovoltaikanlagen ist häufig ein Bestandteil der Allgefahrenversicherung. In einigen Fällen muss sie jedoch ausdrücklich zusätzlich abgeschlossen werden.

Gründe für eine Ertragsausfallversicherung

Eine Photovoltaikanlage ist eine teure Investition, die sich durch die Stromvermarktung (Einspeisevergütung oder Direktvermarktung) bzw. den Eigenverbrauch lohnt.

Wird infolge einer Beschädigung oder aus anderen Gründen kein Solarstrom mehr erzeugt, entfällt die Vergütung. Der Schaden kann dann sehr schnell sehr hoch sein. Außerdem stimmt die gesamte Kalkulation dann nicht mehr. Mit anderen Worten: Die Ertragsausfallversicherung sollte unbedingt abgeschlossen werden.

Versicherbare Risiken

Die Ertragsausfallversicherung deckt im Normalfall die Risiken ab, die auch in der Allgefahrenversicherung enthalten sind. Das können also Schäden in der Photovoltaik-Anlage durch Zerstörung, Abhandenkommen oder Bedienfehler sein. Die Mindererträge sind dann auf Schäden an der Anlage zurückzuführen.

Es gibt aber auch Ertragsausfallversicherungen, die Mindererträge vesichern, die auf andere Ursachen zurückzuführen sind. Diese Ertragsausfallversicherungen decken sogar Mindererträge der Photovoltaikanlage ab, die sich durch schlechtes Wetter oder durch Anlagenfehler, Abnutzung oder Verschmutzung ergeben.

Zudem können auch Mindererträge versichert sein, die sich durch die Trennung vom Netz vonseiten des Netzeinspeisers ergeben.

"Vielen Dank an euren Service. Schnelle Kontaktaufnahme und super Weiterleitung an gute PV-Firmen hier aus dem Rheingebiet. Auch die Anlage war schnell montiert."
von Elisabeth S. aus Dormagen

Berechnung der Schadenshöhe

Es gibt verschiedene Berechnungsmethoden zur Höhe des Ertragsausfalls. Einerseits können die tatsächlich entstandenen Ertragsausfälle berechnet werden. Dafür wird der tatsächliche Ertrag innerhalb eines Jahres ermittelt und als Referenzwert für die Ertragsausfallversicherung herangezogen.

Diese aufwendige Methode ist aber bei kleineren Privatanlagen nicht üblich. Hier vereinbaren die Ertragsausfallversicherungen meist Pauschalen. Diese Pauschalen betragen entweder ganzjährig rund 2,50 Euro pro Kilowatt pro Tag oder monatsbezogen im Winterhalbjahr ein Euro pro Kilowatt und Tag und im Sommerhalbjahr zwei Euro pro Kilowatt pro Tag.

Grundsatz des Bereicherungsverbots

Eine Entschädigung von 2,50 Euro pro Kilowatt und Tag, insbesondere im Winterhalbjahr, das klingt verlockend! Denn die durchschnittlich erzielbare Einspeisevergütung dürfte gerade im Winter deutlich niedriger ausfallen.

Jedoch gilt regelmäßig das Bereicherungsverbot, nach dem nicht mehr als der tatsächlich aufgetretene Schaden ersetzt wird. Daran sind sowohl Versicherer als auch Versicherungsnehmer gebunden.

Letzte Aktualisierung: 08.04.2023