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Managementprämie

Mit der im Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) in § 20 festgelegten Möglichkeit zur Direktvermarktung von Solarstrom ergeben sich Anforderungen für alle Betreiber von PV-Anlagen. Bis zur EEG-Novellierung 2014 mussten alle Betreiber zur Direktvermarktung eine Prognose abgeben, wie hoch voraussichtlich die von ihnen produzierte Strommenge sein wird. Damit sollte es den Netzbetreiber leichter ermöglicht werden, ihre eigenen Kapazitäten entsprechend zu planen. Die Managementprämie ist zum 14.08.2014 entfallen und wurde durch die Marktprämie abgelöst.

Zweck der Managementprämie

Da der Netzbetreiber davon profitiert, wenn die Prognose der Strommenge etwa aus Photovoltaikanlagen besonders genau ist, mussten Anlagenbetreiber, die sehr ungenaue Prognosen abgeben – also zu viel oder zu wenig Strom anmelden – eine Strafe zahlen. Und hier kam die Managementprämie ins Spiel.

Sie war quasi ein zusätzlicher Anreiz in Form einer Geldprämie für eine möglichst genaue Prognose von Höhe und Dauer des eingespeisten Stroms aus Photovoltaik-, Biogas-, Windkraft- oder Wasserkraftanlagen. Die Managementprämie sollte das finanzielle Risiko für den jeweiligen Anlagenbetreiber minimieren. Gleichzeitig sollten mit ihr Kosten, die ja dem Anlagenbetreiber einer Anlage für erneuerbare Energien für eine genaue Prognose entstehen, abdecken.

"Sehr gute und kompetente Beratung und Planung. Auf Wünsche wird eingegangen. Umsetzung und Ausführung reibungslos."
von Bilal Y. aus Frankenberg

Chancen und Risiken

Die Managementprämie konnte bei guter Prognose eine zusätzliche Einnahme für direkt vermarkteten Solarstrom bedeuten. Gleichzeitig war es aber für kleine Anlagenbetreiber kaum möglich, die gesamten administrativen Aufgaben, die mit der Direktvermarktung verbunden sind und zusätzlich eine belastbare Prognose selbst zu übernehmen. Das erklärt die Entstehung von Pools, in denen mehrere Anlagen zusammengeschlossen wurden und deren Direktvermarktung dann zusammen erfolgte.

Letzte Aktualisierung: 15.03.2023