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Leistungsgarantie

Je nach Photovoltaik Hersteller wird dem Käufer von Solarmodulen eine Leistungsgarantie von teilweise über 25 Jahren gegeben.

Abgrenzung von der Produktgarantie

Die Leistungsgarantie bezieht sich auf eine garantierte Leistung, die die Photovoltaik Module nach einem bestimmten Zeitraumen noch erbringen müssen. Die Produktgarantie dagegen bezieht sich auf Material- oder Montagefehler. Beides ist in den ersten zwei Jahren durch die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung abgedeckt.

Die Definition der Leistungsgarantie ist insofern umstritten, als gerade bei Solarmodulen immer mit Leistungstoleranzen gerechnet wird. Hinzu kommen außerdem Messtoleranzen, die es erschweren, den Anspruch für die Leistungsgarantie nachzuweisen. Bei einer Messtoleranz von +/- drei Prozent dürfte schwierig werden, eine Leistungsminderung von 10 % oder mehr nachzuweisen, da ja hier schon insgesamt 6 % Messtoleranz einfließen.

Übliche Zeiträume

Üblich sind bei den Herstellern von Solarmodulen Zeiträume von 10 Jahren für eine Leistungsgarantie über 90 % der Modulleistung und über 20 Jahre für 80 % der Leistung. Einige Hersteller gewähren eine lineare Leistungsgarantie über 30 Jahre und rechnen dabei mit einem jährlichen Leistungsverlust von 0,5 bis 0,7 %.

"Es ist alles nach Plan gelaufen von Verkauf bis Inbetriebnahme. Vielen Dank für Ihren Service und die gute Beratung!"
von Adrian T. aus Lauda-Königshofen

Umfang

Da die Leistungsgarantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist, kann dieser die entsprechenden Garantiebedingungen frei formulieren und festlegen. Die Leistungsgarantie gilt grundsätzlich nur dann, wenn die Leistungsminderung auf eine Degradation der Solarmodule zurückzuführen ist. Leisten die Solarmodule wegen Beschädigungen oder Verschmutzungen weniger, ist das kein Fall für die Garantie.

Probleme beim Nachweis einer Leistungsminderung und intransparente Formulierungen bei den Garantievereinbarungen haben dazu geführt, dass die Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen einige Hersteller sogar abgemahnt hat.

In den Leistungsgarantien schreiben einige Hersteller zum Beispiel fest, dass im Garantiefall nur ein Restwert erstattet wird. Der ist jedoch häufig geringer als die finanziellen Einbußen wegen geringerer Einspeisevergütung. Andere Hersteller verlangen, dass der Eigentümer im Garantiefall alle Kosten, die bei der Garantieabwicklung entstehen können, selbst übernimmt.

Da sich hier durch Demontage, Leistungsmessungen oder Gutachten schnell hohe Kosten ergeben, nutzt eine Leistungsgarantie dann überhaupt nichts.

Letzte Aktualisierung: 15.03.2023