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Aktuelle Photovoltaik-Einspeisevergütung 2025

  • Photovoltaikanlagen werden staatlich über die sogenannte "Einspeisevergütung" gefördert. Anlagenbetreiber erhalten nach EEG einen bestimmten Betrag pro kWh, wenn sie diese in das Stromnetz einspeisen. Diese Vergütungssätze werden alle sechs Monate um 1 % reduziert.
  • Solaranlagen mit einer Leistung bis 10 kWp erhalten ab Februar 2025 eine Einspeisevergütung von 7,96 Cent pro kWh bei Teileinspeisung und 12,61 Cent pro kWh bei Volleinspeisung.
  • Solaranlagen zwischen 10 und 40 kWp erhalten bei Eigenverbrauch 6,89 Cent pro kWh und 10,57 Cent pro kWh bei Volleinspeisung.
  • 2025 wird die Einspeisevergütung in Zeiten negativer Strompreise ausgesetzt, sodass Betreiber neuer Anlagen in diesen Perioden keine Vergütung erhalten. Der 20-jährige Vergütungszeitraum wird dafür um diese Phasen verlängert.
  • Betreiber:innen von bereits bestehenden Solarstromanlagen können auf freiwilliger Basis zu der Neuregelung optieren und bekommen eine Vergütungserhöhung von 0,6 ct/kWh.
  • Eine feste Einspeisevergütung von nicht selbst verbrauchtem Strom können nur Kleinanlagen bis einschließlich 100 kWp erhalten. Größere Anlagen müssen in die Direktvermarktung.
Tabelle: Aktuelle Einspeise-Vergütungssätze ab Februar 2025
Anlagengröße Teileinspeisung (Cent/kWh) Volleinspeisung (Cent/kWh)
Bis 10 kWp 7,96 12,6
10 bis 40 kWp 6,88 10,56
40 bis 100 kWp 5,62 10,56

Wie funktioniert die Einspeisevergütung?

Dem Betreiber einer Photovoltaikanlage wird über einen Zeitraum von 20 Jahren eine feste Vergütung für den eingespeisten Strom garantiert. Die Höhe dieser Vergütung hängt davon ab, in welchem Monat die Photovoltaikanlage in Betrieb genommen wird.

Sinkt die Einspeisevergütung nach dem Monat der Inbetriebnahme weiter, so beeinflusst dies nicht die dem Betreiber zugesagte Höhe der Einspeisevergütung. Spätere Absenkungen betreffen nur die dann in Betrieb gehenden Anlagen. Der lokale Netzbetreiber ist verpflichtet, den gesamten erzeugten Strom zum staatlich garantierten Preis abzunehmen.

Die Höhe der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen ist nicht einheitlich. Sie unterscheidet sich zunächst danach, wie groß die maximale Leistung der PV-Anlage ist. Außerdem hängt die Höhe der Photovoltaik-Einspeisevergütung davon ab, zu welchem Zeitpunkt die Anlage in Betrieb genommen wird.

Durch diese Faktoren hat der Gesetzgeber die Möglichkeit, den Ausbau der Photovoltaikanlagen seinen Zielen entsprechend voranzutreiben.

Die weitere Entwicklung der Einspeisevergütung wird von der Bundesnetzagentur anhand des Zubaus neuer Anlagen berechnet. Die aktuelle Regelung 2025 sieht vor, die Vergütungssätze alle sechs Monate um 1% zu reduzieren.

Keine Einspeisevergütung bei negativen Börsenstrompreisen

Betreiber:innen neuer Photovoltaikanlagen erhalten zukünftig keine EEG-Vergütung mehr für den Strom, den sie zu Zeiten negativer Börsenstrompreise ins öffentliche Stromnetz einspeisen.

Damit dies die Rentabilität von neuen Solarstromanlagen nicht nennenswert beeinträchtigt, greift ein Kompensationsmechanismus: Die geförderte Solarstromeinspeisung, die zu Zeiten negativer Strompreise nicht vergütet wurde, kann durch eine Verlängerung des rund 20jährigen Vergütungszeitraums nachgeholt werden. Der finanzielle Nachteil für Betreiber:innen von Solaranlagen hält sich damit in Grenzen.

Durch eine intelligente Nutzung und Zwischenspeicherung des selbst erzeugten Solarstroms zu Zeiten negativer Strompreise können sie sogar einen wirtschaftlichen Vorteil generieren. Sie tragen so dazu bei, Stromspitzen und negative Strompreise zu vermeiden und die Energiewende-Kosten zu senken.

Betreiber:innen von bereits bestehenden Solarstromanlagen können auf freiwilliger Basis zu der Neuregelung optieren. Als Anreiz für einen freiwilligen Wechsel erhalten Betreiber von Bestandsanlagen eine Vergütungserhöhung von 0,6 ct/kWh. Für Bestandsanlagen gelten im Wesentlichen die Anforderungen zum jeweiligen Zeitpunkt der Inbetriebnahme.

Degression der Vergütungssätze von 2019 bis 2022

Inbetriebnahmebis 10 kWPbis 40 kWpbis 100 kWp
1.2.20248,20 Cent7,10 Cent5,80 Cent
1.8.20228,60 Cent7,50 Cent6,20 Cent
1.7.20226,24 Cent6,06 Cent4,74 Cent
1.6.20226,34 Cent6,15 Cent4,81 Cent
1.5.20226,43 Cent6,25 Cent4,88 Cent
1.4.20226,53 Cent6,34 Cent4,96 Cent
1.3.20226,63 Cent6,44 Cent5,03 Cent
1.2.20226,73 Cent6,53 Cent5,11 Cent
1.1.20226,83 Cent6,63 Cent5,19 Cent
1.12.20216,93 Cent6,73 Cent5,27 Cent
1.11.20217,03 Cent6,83 Cent5,35 Cent
1.10.20217,14 Cent6,94 Cent5,43 Cent
1.9.20217,25 Cent7,04 Cent5,51 Cent
1.8.20217,36 Cent7,15 Cent5,60 Cent
1.7.20217,47 Cent7,25 Cent5,68 Cent
1.6.20217,58 Cent7,36 Cent5,77 Cent
1.5.20217,69 Cent7,47 Cent5,86 Cent
1.4.20217,81 Cent7,59 Cent5,95 Cent
1.3.20217,92 Cent7,70 Cent6,04 Cent
1.2.20218,04 Cent7,81 Cent6,13 Cent
1.1.20218,16 Cent7,93 Cent6,22 Cent
1.12.20208,32 Cent8,09 Cent6,34 Cent
1.11.20208,48 Cent8,24 Cent6,46 Cent
1.10.20208,64 Cent 8,40 Cent 6,59 Cent 
1.9.20208,77 Cent8,53 Cent 6,69 Cent
1.8.20208,90 Cent8,65 Cent 6,79 Cent
1.7.20209,03 Cent8,78 Cent6,89 Cent
1.6.20209,17 Cent8,91 Cent7,00 Cent
1.5.20209,30 Cent9,04 Cent7,10 Cent
1.4.20209,44 Cent9,18 Cent7,21 Cent
1.3.20209,58 Cent9,31 Cent7,31 Cent
1.2.20209,72 Cent9,45 Cent7,42 Cent
1.1.20209,87 Cent9,59 Cent7,54 Cent
1.12.20199,97 Cent9,69 Cent7,62 Cent
1.11.201910,08 Cent9,79 Cent7,70 Cent
1.10.201910,18 Cent9,90 Cent7,78 Cent
1.9.201910,33 Cent10,04 Cent7,89 Cent
1.8.201910,48 Cent10,19 Cent8,01 Cent
1.7.201910,64 Cent10,34 Cent8,13 Cent
1.6.201910,79 Cent10,50 Cent8,25 Cent
1.5.201910,95 Cent10,65 Cent8,38 Cent
1.4.201911,11 Cent10,81 Cent8,50 Cent
1.3.201911,23 Cent10,92 Cent8,99 Cent
1.2.201911,35 Cent11,03 Cent9,47 Cent
1.1.201911,47 Cent11,15 Cent9,96 Cent
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von Elfriede H. aus Lorup

Wie funktioniert die Direktvermarktung?

Die Verpflichtung zur Direktvermarktung für Photovoltaikanlagen wird ab dem 1. Januar 2025 schrittweise eingeführt. Derzeit gilt diese Pflicht für Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW. Ab 2025 soll die Grenze in drei Jahresschritten auf 25 kW abgesenkt werden.

Dies bedeutet, dass ab 2025 auch Betreiber kleinerer Anlagen schrittweise verpflichtet werden, ihren erzeugten Strom direkt zu vermarkten. Die genaue Umsetzung und die jeweiligen Schwellenwerte für die einzelnen Jahre werden in den kommenden gesetzlichen Regelungen festgelegt.

  1. Grenze für Direktvermarktungspflicht: Ab 2025 gilt die Pflicht zur Direktvermarktung für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mehr als 25 kW. Betreiber kleinerer Anlagen (bis 25 kW) können weiterhin von der festen Einspeisevergütung profitieren und müssen sich nicht selbst um die Vermarktung kümmern.
  2. Direktvermarktung erklärt: In der Direktvermarktung verkaufen Anlagenbetreiber ihren erzeugten Strom direkt an der Börse oder an einen Stromabnehmer (z. B. Stadtwerke, Unternehmen). Dies erfolgt oft über sogenannte "Direktvermarkter", die als Vermittler auftreten und den Stromhandel für die Betreiber übernehmen.
  3. Marktprämienmodell: Betreiber erhalten eine Marktprämie, die den Unterschied zwischen dem Börsenstrompreis und der staatlich garantierten EEG-Vergütung ausgleicht. Ziel: Anreize schaffen, den Strom zu Zeiten hoher Nachfrage ins Netz einzuspeisen, um die Netzstabilität zu fördern.
  4. Negative Strompreise: Betreiber erhalten keine Einspeisevergütung oder Marktprämie, wenn der Börsenstrompreis negativ ist. Ziel: Anlagenbetreiber sollen ihre Einspeisung reduzieren, um das Netz nicht weiter zu belasten.
  5. Vorteile der Direktvermarktung: Höhere Erlöse bei steigenden Börsenstrompreisen. Förderung der Marktintegration erneuerbarer Energien. Möglichkeit, den Strom gezielt zu Zeiten hoher Nachfrage zu verkaufen.
  6. Anforderungen an Betreiber: Installation eines ferngesteuerten Einspeisemanagements zur Anpassung der Einspeisemenge. Zusammenarbeit mit einem Direktvermarkter, falls keine Eigenvermarktung durchgeführt wird.

Einspeisevergütung oder Eigenverbrauch?

Ob der eigene Solarstrom besser selbst genutzt oder ins Netz eingespeist werden sollte, hängt von den individuellen Umständen ab. Ab 2025 liegt die Einspeisevergütung für kleine Anlagen bis 10 kWp bei 7,96 Cent/kWh (Teileinspeisung) bzw. 12,60 Cent/kWh (Volleinspeisung), während die Kosten für Netzstrom oft zwischen 30 und 40 Cent/kWh liegen. Eigenverbrauch ist daher wirtschaftlicher, da die Ersparnis durch die Vermeidung des teuren Netzstrombezugs höher ist als die Einspeisevergütung.

Für Haushalte mit hohem Stromverbrauch tagsüber oder bei Nutzung eines Stromspeichers, der den Solarstrom auch abends verfügbar macht, ist Eigenverbrauch besonders lohnend.

Volleinspeisung hingegen kann vorteilhaft sein, wenn der Eigenverbrauch gering ist, z. B. bei Zweitwohnungen oder nicht ständig bewohnten Gebäuden. Zudem ist sie steuerlich oft einfacher zu handhaben.

Letztlich bietet Eigenverbrauch den zusätzlichen Vorteil, unabhängiger vom Netzstrompreis zu sein und die Energiekosten langfristig zu senken.

Tabelle: Eigenverbrauch im Vergleich zur Einspeisevergütung 2025
Eigenverbrauch (%) Eigenverbrauch (kWh) Einspeisung Ersparnis Eigenverbrauch Einnahme Einspeisung Gesamtvorteil
0% 0 kWh 5000 kWh 0 Euro 630 Euro 630 Euro
25% 1250 kWh 3750 kWh 437,5 Euro 472,5 Euro 910 Euro
50% 2500 kWh 2500 kWh 875 Euro 315 Euro 1190 Euro
75% 3750 kWh 1250 kWh 1312,5 Euro 157,5 Euro 1470 Euro
100% 5000 kWh 0 kWh 1750 Euro 0 Euro 1750 Euro

Letzte Aktualisierung: 31.01.2025