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Photovoltaik Einspeisevergütung 2024

Photovoltaikanlagen werden staatlich über die sogenannte Einspeisevergütung gefördert. Die Photovoltaik Einspeisevergütung ist im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) festgelegt. Die Höhe der Vergütung hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Aktuelle Regelungen 2024

  • Seit dem 1. Februar 2024 erfolgt eine halbjährliche Reduzierung der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen um 1 Prozent. Für Anlagen mit einer Leistung bis 10 kWp ergeben sich Vergütungssätze von 8,1 Cent pro kWh bei Teileinspeisung und 12,9 Cent pro kWh bei Volleinspeisung
  • Im Zuge der Novelle des EEG ist zuvor im Juli 2022 die fixe Vergütung für die (teilweise) Einspeisung von eigenem Solarstrom ("Überschusseinspeisung") angehoben und die Degression der Sätze bis Anfang 2024 ausgesetzt worden.
  • Neu hinzugekommen sind auch Vergütungen für Volleinspeiser. Es gilt, dass PV-Anlagen bis 10 kWp 13,0 Cent pro kWh erhalten. Bei größeren Volleinspeise-Anlagen werden ab 11 kWp 10,9 Cent pro kWh vergütet.
  • Diese Sätze reduzieren sich ab dem 1. August 2024 auf 8,0 Cent bzw. 12,8 Cent pro kWh.
  • Eine weitere Reduktion erfolgt ab dem 01. Februar 2025 auf 7, 96 ct./kWh bzw. 12, 61 ct./kWh für Volleinspeisung.
  • Die festgelegten Änderungen gemäß Abschnitt 49 des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) 2023 betreffen ausschließlich Neuanlagen, die nach dem 31. Januar 2024 in Betrieb genommen werden.
  • Eine feste Einspeisevergütung von nicht selbst verbrauchtem Strom können nur Kleinanlagen bis einschließlich 100 kWp erhalten. Größere Anlagen müssen in die Direktvermarktung.

 

Aktuelle Vergütungssätze 2024 und 2025

Tabelle Einspeise-Vergütungssätze 2023, 2024 und 2025
Datum Inbetriebnahme Art der Einspeisung bis 10 kWp 10 bis 40 kWp 40 bis 100 kWp
01.01.2023 bis 31.01.2024 Teileinspeisung 8,2 ct./kWh 7,1 ct./kWh 5,8 ct./kWh
Volleinspeisung 13,0 ct./kWh 10,9 ct./kWh 10,9 ct./kWh
01.02.2024 bis 31.07.2024 Teileinspeisung 8,1 ct./kWh 7,0 ct./kWh 5,7 ct./kWh
Volleinspeisung 12,9 ct./kWh 10,8 ct./kWh 10,8 ct./kWh
ab 01.08.2024 Teileinspeisung 8,0 ct./kWh 6,9 ct./kWh 5,6 ct./kWh
Volleinspeisung 12,8 ct./kWh 10,7 ct./kWh 10,7 ct./kWh
ab 01.02.2025 Teileinspeisung 7,96 ct./kWh 6,89 ct./kWh 6,89 ct./kWh
Volleinspeisung 12,61 ct./kWh 10,57 ct./kWh 10,57 ct./kWh

Degression der Vergütungssätze von von 2019 bis 2022

Inbetriebnahme bis 10 kWP bis 40 kWp bis 100 kWp
1.2.2024 8,20 Cent 7,10 Cent 5,80 Cent
1.8.2022 8,60 Cent 7,50 Cent 6,20 Cent
1.7.2022 6,24 Cent 6,06 Cent 4,74 Cent
1.6.2022 6,34 Cent 6,15 Cent 4,81 Cent
1.5.2022 6,43 Cent 6,25 Cent 4,88 Cent
1.4.2022 6,53 Cent 6,34 Cent 4,96 Cent
1.3.2022 6,63 Cent 6,44 Cent 5,03 Cent
1.2.2022 6,73 Cent 6,53 Cent 5,11 Cent
1.1.2022 6,83 Cent 6,63 Cent 5,19 Cent
1.12.2021 6,93 Cent 6,73 Cent 5,27 Cent
1.11.2021 7,03 Cent 6,83 Cent 5,35 Cent
1.10.2021 7,14 Cent 6,94 Cent 5,43 Cent
1.9.2021 7,25 Cent 7,04 Cent 5,51 Cent
1.8.2021 7,36 Cent 7,15 Cent 5,60 Cent
1.7.2021 7,47 Cent 7,25 Cent 5,68 Cent
1.6.2021 7,58 Cent 7,36 Cent 5,77 Cent
1.5.2021 7,69 Cent 7,47 Cent 5,86 Cent
1.4.2021 7,81 Cent 7,59 Cent 5,95 Cent
1.3.2021 7,92 Cent 7,70 Cent 6,04 Cent
1.2.2021 8,04 Cent 7,81 Cent 6,13 Cent
1.1.2021 8,16 Cent 7,93 Cent 6,22 Cent
1.12.2020 8,32 Cent 8,09 Cent 6,34 Cent
1.11.2020 8,48 Cent 8,24 Cent 6,46 Cent
1.10.2020 8,64 Cent  8,40 Cent  6,59 Cent 
1.9.2020 8,77 Cent 8,53 Cent  6,69 Cent
1.8.2020 8,90 Cent 8,65 Cent  6,79 Cent
1.7.2020 9,03 Cent 8,78 Cent 6,89 Cent
1.6.2020 9,17 Cent 8,91 Cent 7,00 Cent
1.5.2020 9,30 Cent 9,04 Cent 7,10 Cent
1.4.2020 9,44 Cent 9,18 Cent 7,21 Cent
1.3.2020 9,58 Cent 9,31 Cent 7,31 Cent
1.2.2020 9,72 Cent 9,45 Cent 7,42 Cent
1.1.2020 9,87 Cent 9,59 Cent 7,54 Cent
1.12.2019 9,97 Cent 9,69 Cent 7,62 Cent
1.11.2019 10,08 Cent 9,79 Cent 7,70 Cent
1.10.2019 10,18 Cent 9,90 Cent 7,78 Cent
1.9.2019 10,33 Cent 10,04 Cent 7,89 Cent
1.8.2019 10,48 Cent 10,19 Cent 8,01 Cent
1.7.2019 10,64 Cent 10,34 Cent 8,13 Cent
1.6.2019 10,79 Cent 10,50 Cent 8,25 Cent
1.5.2019 10,95 Cent 10,65 Cent 8,38 Cent
1.4.2019 11,11 Cent 10,81 Cent 8,50 Cent
1.3.2019 11,23 Cent 10,92 Cent 8,99 Cent
1.2.2019 11,35 Cent 11,03 Cent 9,47 Cent
1.1.2019 11,47 Cent 11,15 Cent 9,96 Cent

Wie funktioniert die Einspeisevergütung?

Dem Betreiber einer Photovoltaikanlage wird über einen Zeitraum von 20 Jahren eine feste Vergütung für den eingespeisten Strom garantiert. Die Höhe dieser Vergütung hängt davon ab, in welchem Monat die Photovoltaikanlage in Betrieb genommen wird.

Sinkt die Einspeisevergütung nach dem Monat der Inbetriebnahme weiter, so beeinflusst dies nicht die dem Betreiber zugesagte Höhe der Einspeisevergütung. Spätere Absenkungen betreffen nur die dann in Betrieb gehenden Anlagen. Der lokale Netzbetreiber ist verpflichtet, den gesamten erzeugten Strom zum staatlich garantierten Preis abzunehmen.

Faktoren

Die Höhe der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen ist nicht einheitlich. Sie unterscheidet sich zunächst danach, wie groß die maximale Leistung der PV-Anlage ist. Außerdem hängt die Höhe der Photovoltaik-Einspeisevergütung davon ab, zu welchem Zeitpunkt die Anlage in Betrieb genommen wird.

Durch diese Faktoren hat der Gesetzgeber die Möglichkeit, den Ausbau der Photovoltaikanlagen seinen Zielen entsprechend voranzutreiben. Die weitere Entwicklung der Einspeisevergütung wird von der Bundesnetzagentur anhand des Zubaus neuer Anlagen berechnet. Am wahrscheinlichsten erscheint derzeit, dass sich die monatliche Degression um 0,25 Prozent auch im weiteren Jahresverlauf fortsetzt.

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Gibt es Alternativen zur Einspeisevergütung?

Ja, die gibt es. Anlagenbetreiber können ihren Strom selbst an der Strombörse vermarkten. In diesem Fall erhalten sie zusätzlich die so genannte Marktprämie.

Diese wird so berechnet, dass der Gesamterlös exakt den Einnahmen aus der Einspeisevergütung entspricht, wenn der Betreiber seinen Strom zum durchschnittlichen Marktpreis verkauft. Wer einen überdurchschnittlichen Verkaufspreis erzielt, kann so seinen Erlös steigern.

Entwicklung und Laufzeit

Die Photovoltaik Einspeisevergütung hat sich in den letzten Jahren deutlich verringert. 2004 erhielten Betreiber einer Anlage bis 30 kW Leistung pro Kilowattstunde 57,4 Cent. Die Vergütung hat sich demnach in den letzten 10 Jahren um mehr als 70 % verringert.

Allerdings haben sich auch die durchschnittlichen Investitionskosten dementsprechend angepasst, sodass Photovoltaikanlagen nach wie vor wirtschaftlich sinnvoll sind. Die Photovoltaik Einspeisevergütung wird im Übrigen für 20 Jahre garantiert.

Ihre Höhe bleibt für eine bestimmte Anlage über diesen Zeitraum gleich hoch. Die niedrigere Einspeisevergütung in Folgejahren gilt immer nur für Neuanlagen, die in diesem Jahr in Betrieb genommen werden.

Intelligente Lösungen zum Eigenverbrauch

Schon vor mehreren Jahren wurde eine gleitende Degression für die Photovoltaik Einspeisevergütung festgelegt. Für die zukünftige Entwicklung der Vergütung ist demnach der weitere Ausbau entscheidend.

Der Eigenverbrauch des selbst erzeugten Stroms ist heute besonders lukrativ. Die Photovoltaik Hersteller bieten verschiedene Lösungen an, um einen hohen Eigenverbrauch zu ermöglichen. Der Photovoltaik Rechner berücksichtigt anhand des Zeitpunkts der Inbetriebnahme die jeweils gültige Einspeisevergütung.

Letzte Aktualisierung: 05.12.2023