PV-Anlage in 3 Schritten online planen
Bei der Versicherung der Photovoltaikanlage ist es ähnlich wie bei einem PKW: Es müssen nicht nur die Schäden an der Sache selbst versichert werden. Vielmehr ist eine Haftpflichtversicherung unumgänglich, durch die solche Schäden abgedeckt werden, die durch die Photovoltaikanlage selbst entstehen können.
Die Betreiber-Haftpflichtversicherung ist für jeden notwendig, der entweder auf dem eigenen Dach oder auf einem fremden Dach oder einer Freifläche eine Photovoltaikanlage betreibt.
Schäden durch Photovoltaikanlagen sind zwar selten, aber dennoch können so hohe Schäden entstehen, dass sie existenzbedrohend werden können. Durch das gute Verhältnis zwischen den Kosten und dem Nutzen der Betreiberhaftpflicht, lohnt sich der Abschluss auf jeden Fall.
Die Haftpflichtversicherung deckt alle Risiken ab, für die der Betreiber gegenüber Dritten haften muss. Das umfasst folgende Schäden:
Die Haftpflichtversicherung kommt für alle Schäden an Personen auf, die sich durch die Photovoltaikanlage ergeben. Das kann zum Beispiel die direkte Einwirkung durch Splitter einer berstenden Glasabdeckung sein, aber auch durch einen elektrischen Schlag oder ähnliche Situationen.
Sachschäden, die durch eine Photovoltaikanlage entstehen können, sind etwa Schäden an Fahrzeugen, die durch herunterfallende Module oder Modulteile entstehen. Sogenannte Allmählichkeitsschäden umfassen etwa Schäden an Dächern, die zum Beispiel durch allmählich eintretende Feuchtigkeit entstanden sind.
Ist die Anlage auf einem fremden Dach installiert, müssen sogenannte Mietsachschäden durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt sein. Das könnte zum Beispiel der Schaden am fremden Dach sein, der sich im Brandfall ergibt.
Zudem können sich Schäden für den Netzbetreiber durch fehlerhafte Wechselrichter oder Ähnliches ergeben. Die Betreiber-Haftpflichtversicherung deckt auch die Schäden ab, die vom Netzbetreiber geltend gemacht werden können.
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SUCHENPrivat-Haftpflichtversicherungen werden meist für pauschale Deckungssumme für alle Schäden abgeschlossen. Die Deckungssumme variiert zwischen 5 und 50 Millionen pauschal. Bei reinen Photovoltaik Haftpflichtversicherungen liegen die Deckungssummen meist zwischen drei und fünf Millionen pauschal.
Die Unterschiede bei den Beiträgen sind nicht sehr groß, deshalb sollte die Deckungssumme immer so hoch wie möglich gewählt werden. Geht nämlich ein Schaden über die vereinbarte Summe hinaus, steht durch die Betreiberhaftpflicht der Eigentümer mit dem eigenen Vermögen dafür grade.
Bei einigen privaten Haftpflichtversicherungen ist eine Photovoltaikanlage schon eingeschlossen. In manchen Fällen verlangen die Versicherer eine zusätzliche Prämie. Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, gilt bekanntermaßen als Unternehmer.
Daher sollte man unbedingt darauf achten, dass auch Schäden aus gewerblicher Tätigkeit abgedeckt sind, sonst könnte es im Falle eines Falles zu Problemen mit der Versicherung kommen. Wenn bereits eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht, kann die Photovoltaikanlage häufig problemlos mitversichert werden.
Letzte Aktualisierung: 06.04.2023