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Inbetriebnahmezeitpunkt

Der Inbetriebnahmezeitpunkt einer Photovoltaikanlage hat entscheidenden Einfluss auf die Höhe der Einspeisevergütung. Denn ab dem Inbetriebnahmezeitpunkt läuft die Vergütung für 20 Jahre plus die restlichen Monate des laufenden Jahres.

Wie ist der Inbetriebnahmezeitpunkt definiert?

Um den genauen Inbetriebnahmezeitpunkt hat es immer wieder Auseinandersetzungen gegeben. Laut Erneuerbare Energien Gesetz gilt eine Photovoltaikanlage als in Betrieb gesetzt, wenn sie das erste Mal Solarstrom erzeugt hat und dieser Strom außerhalb der Anlage verbraucht wird.

Seit 2010 hat die Clearingstelle EEG nun ein Papier erarbeitet, mit dem Klarheit über die Definition des Inbetriebnahmezeitpunkts geschaffen werden konnte. In einem sogenannten "Hinweis" der Clearingstelle wurde der Kompromiss, der zwischen Solarwirtschaft und anderen Beteiligten geschlossen wurde, dargelegt.

In sieben Punkten definiert die Clearingstelle die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Photovoltaikanlage als in Betrieb genommen gilt:

  1. Mit einer aktiven Handlung muss Strom, der in der Photovoltaikanlage produziert wird, verbraucht werden. Dabei reicht es, wenn eine Glühbirne zum Leuchten gebracht wird, ein Akkumulator geladen wird oder der Strom anders in einem Verbraucher umgewandelt wird.
  2. Es reicht nicht, dass Spannung an den Anschlussklemmen liegt.
  3. Der Netzbetreiber muss dabei nicht anwesend sein.
  4. Nicht vorhanden sein müssen Netzanschluss, Netzleitungen, Wechselrichter, Zähler oder Messeinrichtungen. Der Strom muss auch nicht in das Netz eingespeist werden und die Anlage muss nicht angemeldet sein.
  5. Es steht immer die Vermutung, dass die Anlage in Betrieb genommen wurde, wenn der "Glühlampentest" erledigt wurde und die Anlage nicht direkt danach defekt wurde.
  6. Der Inbetriebnahmezeitpunkt kann durch Zeugen, Bilder oder Inbetriebnahmeprotokoll nachgewiesen werden.
  7. Es reicht, den gesamten String in Betrieb zu nehmen, nicht jedes Modul einzeln.
Sehr sehr nette, kompetente und flexible Beratung! Komunikation vor und nach dem Kauf der PV-Anlage hervorragend, einfach perfekt und sehr zu empfehlen. Wünsche euch weiterhin viel Erfolg. 👍
von Ronny D. aus Fürth

Welche Auswirkungen kann eine Verschiebung des Inbetriebnahmezeitpunkts haben?

Nach den geschilderten Hinweisen können Photovoltaikanlagen "behelfsweise" in Betrieb genommen werden.

Das bot sich früher vor allem dann an, wenn der Stichtag zur Absenkung der Einspeisevergütung ansonsten nicht eingehalten werden konnte. Durch die Minderung der Einspeisevergütung könnten sich sonst schon bei 10 Kilowatt peak Minderbeträge von mehreren Hundert Euro pro Jahr ergeben.

Letzte Aktualisierung: 15.02.2023