PV-Anlage in 3 Schritten online planen
Der Inbetriebnahmezeitpunkt einer Photovoltaikanlage hat entscheidenden Einfluss auf die Höhe der Einspeisevergütung. Denn ab dem Inbetriebnahmezeitpunkt läuft die Vergütung für 20 Jahre plus die restlichen Monate des laufenden Jahres.
Um den genauen Inbetriebnahmezeitpunkt hat es immer wieder Auseinandersetzungen gegeben. Laut Erneuerbare Energien Gesetz gilt eine Photovoltaikanlage als in Betrieb gesetzt, wenn sie das erste Mal Solarstrom erzeugt hat und dieser Strom außerhalb der Anlage verbraucht wird.
Seit 2010 hat die Clearingstelle EEG nun ein Papier erarbeitet, mit dem Klarheit über die Definition des Inbetriebnahmezeitpunkts geschaffen werden konnte. In einem sogenannten "Hinweis" der Clearingstelle wurde der Kompromiss, der zwischen Solarwirtschaft und anderen Beteiligten geschlossen wurde, dargelegt.
In sieben Punkten definiert die Clearingstelle die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Photovoltaikanlage als in Betrieb genommen gilt:
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SUCHENNach den geschilderten Hinweisen können Photovoltaikanlagen "behelfsweise" in Betrieb genommen werden.
Das bot sich früher vor allem dann an, wenn der Stichtag zur Absenkung der Einspeisevergütung ansonsten nicht eingehalten werden konnte. Durch die Minderung der Einspeisevergütung könnten sich sonst schon bei 10 Kilowatt peak Minderbeträge von mehreren Hundert Euro pro Jahr ergeben.
Letzte Aktualisierung: 15.02.2023