PV-Anlage in 3 Schritten online planen
Mit dem Erneuerbare Energien Gesetz wurde festgeschrieben, dass Netzbetreiber den eingespeisten Solarstrom abnehmen und eine Einspeisevergütung zahlen müssen. Dazu muss der eingespeiste Solarstrom natürlich gemessen werden.
Jeder, der Solarstrom in das öffentliche Netz einspeist, bezieht auch Strom daraus. Deshalb werden zwei Zähler notwendig: Zusätzlich zum Bezugszähler der Einspeisezähler, der den ins Netz eingespeisten Solarstrom zählt.
Wissen: Mit modernen Smart Meter wird sowohl der Bezug als auch die Einspeisung gezählt: Das Laufwerk 1.8.0 erfasst den Strombezug. Jede kWh, die noch aus dem Netz gekauft werden muss, wird hier gezählt. Das Laufwerk 2.8.0 erfasst die Stromeinspeisung. Hier wird jeder kWh, die in das Netz eingespeist wird, gezählt.
Der Einspeisezähler findet seinen Platz im Zählerkasten und wird neben dem normalen Zähler installiert. Werden die beiden Funktionen in einem Gerät integriert, spricht man von Zweirichtungszählern.
Beide Zähler (Einspeisezähler und Verbrauchszähler) oder der Zweirichtungszähler müssen den Vorschriften der "Technischen Anschlussbedingungen" (TAB) 2007 entsprechen.
In diesen Bedingungen ist auch eindeutig festgelegt, dass der Anlagenbetreiber frei wählen kann zwischen zwei Zählern oder einem Zweirichtungszähler.
Üblicherweise wird der Bezugszähler vom Energieversorger gestellt. Jeder Betreiber hat aber das Recht, den Einspeisezähler auf eigene Kosten zu beschaffen.
Damit kann auch die monatliche Nutzungsgebühr eingespart werden. Wird jedoch ein Zweirichtungszähler gewählt, dann wird dieser vom Versorgungsunternehmen bereitgestellt (und eine monatliche Gebühr abgerechnet).
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SUCHENDer Einspeisezähler muss geeicht sein und in regelmäßigen Abständen geeicht werden.
Vor allem ist darauf zu achten, dass der Einspeisezähler über eine Rücklaufsperre verfügt, schließlich fließt Strom in beide Richtungen. Ohne Rücklaufsperre würde ein Bezug gemessen, der gar nicht stattfindet!
Bei größeren Photovoltaikanlagen ist es zur exakten Abrechnung der Einspeisevergütung unbedingt notwendig, dass die Einspeisezähler dreiphasig messen.
Es kann zu Messproblemen führen, wenn der Wechselrichter einphasig einspeist, die Verbraucher aber – wie üblich – dreiphasig angeschlossen sind. Messen Einspeisezähler und Bezugszähler dann nur ein- oder zweiphasig, dann wird nur auf einer oder zwei Phasen gegengerechnet.
Es sollte also unbedingt darauf geachtet werden, dass die seit 2010 vorgeschriebenen elektronischen Zähler alle Phasen saldieren. Häufig besteht hierfür die Möglichkeit, die Messart einzustellen.
Letzte Aktualisierung: 03.03.2023