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Marktprämie

Im Erneuerbare Energien Gesetz 2012 wurde die Marktprämie eingeführt. Seit Anfang 2012 ist sie in Kraft getreten.

Ausgestaltung der Marktprämie

Die Marktprämie wird an Anlagenbetreiber erneuerbarer Energieerzeugung (also auch Photovoltaikanlagen) gezahlt, die nicht die Einspeisevergütung für den erneuerbaren Strom erhalten. Mit dem EEG 2012 wurde Anlagenbetreibern von Photovoltaikanlagen die Möglichkeit angeboten, einen Teil oder auch den gesamten Solarstrom nicht per Einspeisevergütung „abzurechnen“, sondern die Vermarktung selbst bzw. von sog. Direktvermarktern zu übernehmen.

Entscheidet sich ein Anlagenbetreiber für die Direktvermarktung, dann heißt das gleichzeitig, dass er nicht mehr an dem Modell der Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaik teilnimmt. Diese Entscheidung kann er jedoch von Monat zu Monat neu treffen.

Er bietet seinen Strom über Direktvermarkter an der Strombörse an und erhält dort aktuelle Preise. Die Marktprämie ergibt sich wie folgt: Marktprämie = Anzulegender Wert - Monatsmarktwert

Die Bundesnetzagentur ermittelt den Anzulegenden Wert durch Ausschreibungen für Solaranlagen.

"Habe eine 7,4 kwp Anlage mit 4,2 kwp Speicher erhalten. Muss sagen, ich war vom Angebot über Kommunikation bis zur Fertigstellung zu 100% zufrieden!"
von Holger W. Wilnsdorf

Chancen und Risiken

Der Ausgleich zur Einspeisevergütung erfolgt immer auf Basis des durchschnittlichen Monatsmarktwerte an der Strombörse. Hat der Analgenbetreiber also seinen Photovoltaik-Strom zu einem Preis an der Börse verkauft, der unter dem durchschnittlichen Monatsmarktwert liegt, erhält er insgesamt weniger als die Einspeisevergütung.

Hat er aber seinen Solarstrom zu einem höheren Preis an der Strombörse verkaufen können, erhält er pro Kilowattstunde insgesamt mehr als die Einspeisevergütung.

Beispiele

Betrug der Monatmarktwert für Solar in einem Monat 12,5 Cent pro kWh, dann beträgt die Marktprämie 0 Cent (Anzulegender Wert: 8,6 Cent – 12,5 Cent). Bei Werten "< 0" ist die Marktprämie gleich null.

Bei einem Monatsmarktwert für Solar von 1,4 Cent pro kWh beträgt die Marktprämie 7,2 Cent pro kWh (8,6 Cent - 1,4 Cent).

Ziele der Marktprämie

Ihrem Namen entsprechend soll die Marktprämie die direkte Vermarktung des Solarstroms attraktiver machen. Gleichzeitig soll die Marktprämie auch dafür sorgen, dass die Anlagenbetreiber sich an Marktmechanismen gewöhnen, da auch die Einspeisevergütung auf 20 Jahre begrenzt ist und immer weiter absinkt.

Durch die Marktprämie können Anlagenbetreiber ihre Anlagen noch wirtschaftlicher betreiben, wenn sie ihren Solarstrom immer dann verkaufen, wenn die Preise an der Börse hoch sind. Das verlangt von den Anlagenbetreibern, dass sie sich mit den entsprechenden Marktmechanismen auseinandersetzen.

Es ist also auf jeden Fall ein Lerneffekt mit der Entscheidung für die Marktprämie verbunden. Gleichzeitig wird die Integration des Stroms aus erneuerbaren Energien in den Strommix entsprechend dem Bedarf gefördert.

Letzte Aktualisierung: 09.03.2023