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Bürgersolaranlagen

Bei einer Bürgersolaranlage handelt es sich um gemeinschaftlich betriebene Solaranlagen, meistens Photovoltaikanlagen. Dabei schließen sich Interessenten zusammen, die sich mit einem bestimmten Investitionsbetrag an der Photovoltaikanlage beteiligen.

Die Photovoltaikanlage wird meist auf angemieteten Dächern, häufig auf öffentlichen Gebäuden, errichtet. Initiiert werden Bürgersolaranlagen oft von Bürgerinitiativen, Vereinen oder auch Kommunen, die damit den Ausbau der Solarenergie fördern wollen.

Der durch die Einspeisevergütung erwirtschaftete Ertrag, wird dann unter den Anteilseignern ausgeschüttet.

Betreibermodelle

Bürgersolaranlagen werden von einer Gemeinschaft von Personen betrieben. Diese müssen sich rechtlich abgesichert zusammenschließen. Als rechtliche Formen kommen

  • eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR),
  • eingetragene Vereine (e.V.),
  • eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder
  • auch Genossenschaften infrage.

Immer geht es um die rechtliche Absicherung und Verankerung der Beteiligten. Inzwischen gibt es auch Solarfonds, die in PV-Anlagen investieren und den Anlegern feste Zinszahlungen anbieten.

Sehr schnelle und kompetente Beratung und Ausführung unserer Wunsch PV-Anlage. Einen speziellen Dank unsere freundliche Beraterin. Die Anlage läuft einwandfrei. Vielen Dank dem gesamten Team.
von Henrike D. aus Wolfenbüttel

Vor- und Nachteile einer Bürgersolaranlage

Vorteile Nachteile
Investitionssicherheit – für Anleger bietet eine Photovoltaikanlage langfristig eine hohe Investitionssicherheit. Die Wirtschaftlichkeit kann vorab gut abgeschätzt werden und mit der Festschreibung der Einspeisevergütung über 20 Jahre sind die Erträge langfristig gesichert. Rechtsform – Da sich die Stimmberechtigung meist nach dem Anteil richtet, mit dem man sich beteiligt, kann es sein, dass man in Entscheidungen von anderen überstimmt wird. Auch aus Haftungsgründen ist es daher ganz wesentlich, auf die Ausformulierung des Vertrags zu achten.
Kleine Investitionssumme möglich – Meist bieten Bürgersolaranlagen die Möglichkeit, sich schon mit recht geringen Beiträgen von rund 1.000 Euro zu beteiligen. Hoher Verwaltungsaufwand – Wie bei einer Hauseigentümergemeinschaft fällt auch bei Bürgersolaranlagen ein hoher Verwaltungsaufwand für die jährliche Abrechnung, Versicherungen etc. an. Das schmälert den Ertrag.
Photovoltaik auch ohne eigenes Dach – Durch Bürgersolaranlagen können auch diejenigen in erneuerbare Energien investieren, die sonst keine Möglichkeit haben, eine PV-Anlage zu errichten, etwa wegen fehlender Dachflächen oder als Mieter

Letzte Aktualisierung: 28.02.2023