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Einspeisemanagement

Die Einspeisung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien wie Photovoltaikanlagen und Windkraft stellt die Netzbetreiber vor die Aufgabe, das Netz entsprechend zu regeln. Bisher ist das Energienetz nicht ausreichend auf die dezentrale Stromproduktion vorbereitet. Laut EEG sind die Netzbetreiber zwar einerseits verpflichtet, Solarstrom abzunehmen und zu vergüten, andererseits wird ihnen über das Einspeisemanagement die Möglichkeit gegeben, Netzüberlastungen zu vermeiden.

Umsetzung

Über das Einspeisemanagement erhalten die Netzbetreiber die Möglichkeit, per Fernzugriff die Einspeisung von Strom aus Photovoltaikanlagen zu drosseln oder ganz abzuschalten. Alle Betreiber einer Photovoltaikanlage müssen das Einspeisemanagement ermöglichen.

Sehr professionelle und ehrliche Beratung. Vor allem für den wichtigen Prüf-Hinweis vor einer Installation der Module war ich sehr dankbar. Bedanke mich ganz herzlich für alles.
von Achim A. aus Behnsheim

Betroffene Anlagen

Das EEG regelt technische Vorgaben für das Einspeisemanagement von Photovoltaikanlagen. Nach dem EEG § 9 müssen Anlagen ab 25 kW über entsprechende Technologien verfügen, welche die Ist-Einspeisung übermittelt und eine stufenweise oder, wenn möglich, stufenlose Fernteuerbarkeit ermöglichen.

Für kleinere Photovoltaikanlagen (< 25 kW) ist die 70 %-Abregelung entfallen.

Letzte Aktualisierung: 02.03.2023