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Clearingstelle EEG

Die Clearingstelle EEG wurde 2007 vom Bundesumweltministerium ins Leben gerufen. Neben der Schlichtung übernimmt die Clearingstelle auch die Klärung bei Anwendungsfragen des Erneuerbare Energien Gesetz und des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Dazu hat sich die Clearingstelle eine Verfahrensordnung gegeben, sodass alle Streitigkeiten und Klärungen in demselben geordenten Rahmen ablaufen.

Verfahrensarten und Ablauf

Die Clearingstelle bietet verschiedene Möglichkeiten, Auseinandersetzungen oder strittige Fragen zu klären. Es gibt die:

  • Einigungsverfahren
  • Votumsverfahren
  • Empfehlungsverfahren
  • Hinweisverfahren

Bei Einigungs- und Votumsverfahren geht es um strittige Fragen oder Auseinandersetzungen. Im ersten Fall stellt die Clearingstelle als Vermittlerin beiden Parteien ihre Kompetenz zur Verfügung und bietet zudem Streitschlichtungsmethoden an, mit denen gerichtliche Auseinandersetzungen verhindert werden.

Beim Votumsverfahren gibt die Clearingstelle auf Wunsch der beteiligten Parteien, ein nicht rechtsverbindliches Votum ab. Bei beiden Verfahren kann Rechtsverbindlichkeit nur durch die beteiligten Parteien erzielt werden, etwa durch einen Vergleich.

Beim Empfehlungsverfahren wie auch beim Hinweisverfahren geht es nicht um Streitigkeiten, sondern eher um allgemeine Fragen hinsichtlich der Auslegung und Anwendung von Vorschriften des EEG.

Die Verfahren werden durch die Clearingstelle selbst eingeleitet. Das Empfehlungsverfahren bezieht sich auf wesentliche Punkte und an der Entscheidungsfindung werden die Betroffenen beteiligt. Das Hinweisverfahren beschäftigt sich mit weniger wichtigen Themen unter eingeschränkter Beteiligung der Betroffenen.

"Wir können photovoltaik.org sehr weiterempfehlen. Wir wurden von den vermittelten Fachbetrieben gut beraten und hatten bereits nach 2 Wochen mehrere Angebote. Die Montage fand bereits 4 Wochen später statt!"
von Agnes M. aus Blieskastel

Vorteile bei der Nutzung der Clearingstelle

  • Die Verfahren bei der Clearingstelle sind kostenlos.
  • Die Clearingstelle klärt neutral in dem Bereich des EEG rechtliche und technische Fragen, die bisher noch nicht abschließend geklärt sind.
  • Die Clearingstelle kümmert sich ausschließlich um Anwendungsfragen hinsichtlich des EEG, sodass Lösungen sehr schnell erzielt werden können.
  • Kostenintensive und langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen können vermieden werden. Zudem wird die Bindungswirkung allein durch die Aktionen der beteiligten Parteien erzielt.

Letzte Aktualisierung: 23.05.2023