Menü

Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, kurz auch BNetzA, ist eine Bundesbehörde, die dem Wirtschaftsministerium zugeordnet ist.

Aufgabe der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hat dafür zu sorgen, dass das Telekommunikationsgesetz, das Postgesetz und das Energiewirtschaftsgesetz mitsamt den entsprechenden Verordnungen eingehalten werden. Damit wird also die in diesen Gesetzten festgelegte Deregulierung und Liberalisierung der sogenannten Netzmärkte durch die Bundesnetzagentur durchgesetzt.

Bundesnetzagentur und Photovoltaik

In Bezug auf das Erneuerbare Energien Gesetz wurden der Bundesnetzagentur einige Aufgaben übertragen, zum Beispiel die Erstellung von Statistiken über die Inbetriebnahme von neuen Photovoltaikanlagen oder auch die Veröffentlichung der Einspeisevergütung sowie der Degressionssätze, die durch das Umweltministerium festgelegt werden.

"Ich war zuerst skeptisch, alles online und telefonisch zu regeln, aber nach dem ersten Besuch des Beraters lief alles glatt. Vielen Dank, eine wirklich professionelle Leistung, auch bei meiner kleinen Anlage!"
von Willie W. aus Bensberg

Pflicht zur Meldung von Photovoltaikanlagen

Die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare Energien Gesetz müssen die Netzbetreiber nur dann zahlen, wenn die Anlage der Bundesnetzagentur gemeldet wurde. Diese führt aus diesem Grund ein Register über alle installierten Photovoltaikanlagen.

Auf Basis der gemeldeten PV-Anlagen wurden mehrmals pro Jahr die Degressions- und werden die Vergütungssätze festgelegt, die ja an den Zubau neuer Kapazitäten gekoppelt sind. Im EEG ist die Pflicht zur Meldung der Photovoltaikanlage festgeschrieben. Übermittelt werden müssen Standort und Leistung der Anlage.

Die Meldepflicht gilt nicht für Inselanlagen. Aber auch bei Erweiterungen bestehender Anlagen besteht die Pflicht, diese bei der Bundesnetzagentur anzumelden.

Melde-Procedere seit 2011

Seit 2011 kann die Anmeldung der neuen PV-Anlage nur noch über das Meldeportal der BnetzA erfolgen. Es ist keine Meldung mehr per Fax, E-Mail oder Brief möglich. Im Übrigen dürfen nur die Anlagenbetreiber die Anmeldung vornehmen.

Die Anlage muss zeitnah angemeldet werden, was ja auch im Interesse des Betreibers ist. Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ist jedoch frühestens zwei Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme möglich.

Nach der Anmeldung erhält der Betreiber der Photovoltaikanlage eine Registriernummer, die als Nachweis für den Netzbetreiber gilt, sodass dieser die Einspeisevergütung auszahlen muss.

Letzte Aktualisierung: 23.05.2023