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Solarpaket: Die wichtigsten Änderungen für Balkonkraftwerke im Überblick

Im Solarpaket I wurden wichtige Änderungen für Solaranlagen beschlossen. Für viele Wohnungsbesitzer, Mieter und auch viele Hausbesitzer, die noch Platz auf Ihrem Gartenhaus haben, sind vor Allem die neuen Regeln zur Installation eines Balkonkraftwerks interessant.



Ob Balkonkraftwerke oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Das Solarpaket I wird den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen deutlich entbürokratisieren. (Foto: photovoltaik.org)

Das Solarpaket 1 definiert Balkonkraftwerke erstmals offiziell im § 3 Nr 43 EEG 2023 als Steckersolar-Geräte. Defintion “Steckersolargerät”: „ein Gerät, das aus einer Solaranlage oder aus mehreren Solaranlagen, einem Wechselrichter, einer Anschlussleitung und einem Stecker zur Verbindung mit dem Endstromkreis eines Letztverbrauchers besteht“

Geringerer bürokratischer Aufwand: Die Anmeldung beim Netzbetreiber, es besteht damit keine Pflicht zur Zustimmung des Netzbetreibers. Betreiber*innen müssen die Anlage nur im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur gemäß § 8 Abs. 5a EEG 2023 (neu) anmelden.

Im Gebäude gibt es keine rechtliche Verklammerung mit anderen Anlagen und Steckersolargeräten: Solarstrom aus Steckersolar-Geräten wird bei der Einspeisevergütung nicht mehr mit anderen PV-Anlagen verrechnet. Besitzer einer Photovoltaik-Anlage erhalten so einen Anreiz, noch ein Balkonkraftwerk installieren zu lassen.

Balkonkraftwerke dürfen per Gesetz bis zu 2.000 Watt Modulleistung besitzen

Das neue Gesetz duldet übergangsweise rückwärtsdrehende Stromzähler bis zum Einbau eines digitalen Zählers erlaubt (§ 10a EEG 2023neu). Betreiber*innen brauchen somit anders als bisher nicht direkt einen Zweirichtungs-Zähler brauchen.

Die Leistungsobergrenzen für Balkonanlagen wurde erhöht: Statt vorher 600 Watt DC dürfen nun Anlagen mit 800 Watt AC-Leistung über den Wechselrichter einspeisen. Die maximale DC-Modulleistung des Balkonkraftwerks ist auf 2.000 Wattp (2kWp) angehoben worden.

Technische Vorgaben wie eine Ist-Einspeiseabrufung und Regelbarkeit müssen nicht eingehalten werden (§ 9 (1) Abs. 1 Satz 1 EEG 2023neu)

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von Beate Rosewsky aus Pattensen

VDE detailliert Steckosenanschluss und maximale PV-Leistung

Ob und unter welchen Bedingungen Balkonkraftwerke auch an eine Schuko-Steckdose angeschlossen werden können, ist nicht Sache des Gesetzgebers, sondern wird in der Norm VDE-AR-N 4105 definiert. Wie energie-experten.org berichtet hat der VDE hierzu nun auch einen neuen Entwurf veröffentlicht:

Demnach soll die maximale Scheinleistung SAmax beträgt 800 VA - also 800 Watt. Die maximal zulässige Summe der Leistungen der PV-Module (Pmax nach DIN EN IEC 61730-1 (VDE 0126-30-1):2018-10) beträgt 800 W +20 % - also 960 Watt. Dies soll vermeiden, dass durch deutliche Überdimensionierung des PV-Generators eine dauerhafte Einspeisung mit 800 VA erfolgen und es dadurch zu einer Überlastung des Endstromkreises kommen kann.“

Unter bestimmten Voraussetzungen lässt der VDE nun auch den Anschluss an die normale Steckdose zu. Dazu wird ein zusätzlicher Schutz gefordert. Dies könne - nach Meinung von Experten - mit sicherer Trennung im Wechselrichter erfüllt werden, wie es bei neuen Modellen der Fall ist.

Letzte Aktualisierung: 06.05.2024