Zielkorridor weit verfehlt
Im letzten Jahr wurden Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von knapp 1,42 Gigawatt installiert. Damit blieb der Zubau um fast ein Gigawatt unter dem angestrebten Zielkorridor von 2,4 bis 2.6 Gigawatt. Aus diesem Grund kommt nicht einmal mehr die Basisdegression von 0,5 Prozent pro Monat zur Anwendung, die beim Erreichen dieses Zielkorridors vorgesehen ist. Mit 1,42 Gigawatt lag der Zubau nur noch minimal über der Grenze von 1,4 Gigawatt, bei deren Unterschreiten die Einspeisevergütung automatisch angehoben würde.
Dass es zu keiner solchen Anhebung kommt liegt daran, dass für die Berechnung der Vergütung die neu gemeldeten Anlagen zugrunde gelegt werden. In den letzten zwölf Monaten wurden nur Anlagen mit einer Leistung 1,28 Gigawatt tatsächlich in Betrieb genommen. Die Grenze von 1,4 Gigawatt wurde also nur aufgrund verspäteter Meldungen von Anlagen überschritten.
Einbruch bei den Großanlagen
Seit September 2015 wurde keine Anlage mit einer Leistung von mehr als einem Megawatt mehr in Betrieb genommen. (Die Zahlen für den Dezember liegen noch nicht vor, auch für die Vormonate sind noch vereinzelte Nachmeldungen möglich.) Bei den in den offiziellen Zubauzahlen aufgeführten Anlagen handelt es sich um verspätete Meldungen von Anlagen, die im August in Betrieb gingen.
Der August war der letzte Monat, in dem für solche Großanlagen noch eine Vergütung nach dem EEG gewährt wurde. Inzwischen greift für Großanlagen das Ausschreibungsmodell. Dennoch war der Anteil der Großanlagen am gesamten Zubau im Jahr 2015 höher als in den Vorjahren. Verantwortlich dafür war einmal mehr der hinlänglich bekannte Vorzieheffekt. Die Umstellung der Förderung zum 01. September führte dazu, dass im Juli und im August die Neuinstallationen kurzfristig deutlich anstiegen.
Gründe für den Einbruch
Der deutliche Einbruch des Zubaus hat mehrere Gründe. Die Preise für die besonders billigen asiatischen Solarmodule sind 2015 um rund fünf Prozent gestiegen, während die Einspeisevergütung bis September weiter abgesenkt wurde. Im gewerblichen Bereich hat sich möglicherweise auch die Einführung der EEG-Umlage für den Eigenverbrauch ausgewirkt.
Umstritten ist, ob sich auch die Pflicht zur Selbstvermarktung des Stroms für Anlagen ab 500 Kilowatt negativ ausgewirkt hat. Wenngleich die niedrigeren Erlöse zumindest im Durchschnitt durch die Marktprämie ausgeglichen werden, stellt der Zwang zur Selbstvermarktung einen zusätzlichen Unsicherheitsfaktor in der Wirtschaftlichkeitsberechnung dar.