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Berlin startet PV-Förderung "SolarPLUS" 2026 - mit höheren Zuschüssen!

Mit dem Förderprogramm SolarPLUS 2026 setzt Berlin ein starkes Signal für den weiteren Ausbau der Solarenergie. Private Eigentümer:innen, Unternehmen, Wohnungswirtschaft und soziale Träger können auch 2026 Zuschüsse für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, Mieterstromprojekte sowie denkmal-, fassaden- und gründachintegrierte Lösungen beantragen. Ziel ist es, den Solarausbau in der Hauptstadt deutlich zu beschleunigen und ungenutzte Dach- und Fassadenflächen aktiv zu erschließen. Das Programm ist am 8. Januar 2026 in Kraft getreten und läuft bis zum 31. Dezember 2026.



SolarPLUS 2026: Das Berliner Förderprogramm unterstützt kleine und große Photovoltaik-Projekte – von Einfamilienhäusern bis zu komplexen Quartierslösungen – und fördert PV-Anlagen, Stromspeicher sowie innovative Dach- und Fassadenlösungen für die Energiewende in Berlin. (Grafik: photovoltaik.org)

Neustart für das Förderprogramm SolarPLUS 2026

In Berlin ist das neue PV-Förderprogramm gestartet: Die neue Förderperiode des SolarPLUS Programms, das die IBB Business Team GmbH im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe umsetzt, ist gestartet.

Das Berliner Photovoltaik-Förderprogramm hat für 2026 ein Volumen von 13 Millionen Euro und bietet mit einer erweiterten Förderstruktur noch mehr Möglichkeiten für Solarprojekte auf kleinen und großen Dächern. Die Beantragung ist nun vereinfacht und die Bearbeitung der Anträge damit beschleunigt.

Neu ist, dass statt verschiedener Fördermodule nun zwischen unterschiedlichen Projektgrößen unterschieden wird: SolarPLUS S fokussiert auf die Förderung von Solaranlagen auf Eigenheimen und bietet Pauschalen für Zählerschränke, Photovoltaikanlagen mit Speicher sowie denkmalgerechte Solaranlagen. Es gilt: Je größer die Solaranlage, desto höher die Förderung. SolarPLUS L unterstützt bei größeren Solaranlagen mit der Förderung von Stromspeichern, Messplätzen, Gutachten, Studien, Konzepten und Sonderlösungen, wie der Kombination von Gründächern mit Photovoltaikanlagen oder der Installation von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden und an Fassaden.

Durch die Förderung von Stromspeichern und notstromfähigen Anlagen stärken wir die Resilienz der Berlinerinnen und Berliner und Unternehmen. In Krisen- und Ausnahmefällen, wie zuletzt beim großen Stromausfall im Berliner Südwesten, kann damit eine gewisse Unabhängigkeit vom Stromnetz sichergestellt werden.

Die Förderanträge können online über die Website der IBB Business Team GmbH eingereicht werden. Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht über die Solaranlagen-Förderung aller Bundesländer.

SolarPLUS 2026: Ziele und Bedeutung für die Energiewende in Berlin

Mit dem Förderprogramm SolarPLUS 2026 verfolgt das Land Berlin ein klares klimapolitisches Ziel: Den beschleunigten Ausbau der Solarenergie als zentralen Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2045. Im Rahmen des Masterplans Solarcity soll mindestens ein Viertel des Berliner Strombedarfs künftig durch Solarstrom gedeckt werden. Photovoltaik eignet sich besonders für den urbanen Raum, da sie vor allem auf bereits versiegelten Flächen wie Dächern und Fassaden installiert wird und vergleichsweise wenig Platz benötigt.

SolarPLUS ergänzt dabei bestehende bundesweite Förderinstrumente wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und geht gezielt darüber hinaus. Das Programm setzt dort an, wo zusätzliche finanzielle Anreize notwendig sind, etwa bei Stromspeichern, denkmalgerechten Anlagen oder komplexen Mieterstromprojekten. Die Förderung ist unabhängig von der Solarpflicht nach dem Berliner Solargesetz und kann auch bei freiwilligen Installationen genutzt werden.

Ein weiteres zentrales Ziel von SolarPLUS ist die Aktivierung bislang ungenutzter Potenziale, insbesondere auf großen Dächern von Mehrfamilienhäusern, Gewerbe- und Industriegebäuden. Der Erfolg des Programms wird anhand konkreter Kennzahlen gemessen: Anzahl der geförderten Projekte sowie Anzahl und installierte Leistung neuer Photovoltaikanlagen. SolarPLUS ist damit nicht nur ein Förderinstrument, sondern ein strategisches Steuerungswerkzeug für die Berliner Energiewende.

SolarPLUS S: Fördermöglichkeiten für Ein- und Zweifamilienhäuser

SolarPLUS S richtet sich gezielt an private Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern in Berlin. Gefördert werden insbesondere Photovoltaikanlagen in Kombination mit Stromspeichern, denkmalgerechte PV-Lösungen sowie notwendige Zählerschränke. Ziel ist es, den Eigenverbrauch von Solarstrom zu erhöhen und gleichzeitig technische Hürden bei Bestandsgebäuden abzubauen.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung. Die Höhe der Förderung orientiert sich an der installierten Leistung der PV-Anlage und kann – je nach Anlagengröße – mehrere tausend Euro betragen. Für Zählerschränke ist eine pauschale Förderung vorgesehen, sofern bestimmte technische Voraussetzungen erfüllt sind, etwa bei veralteten oder nicht normgerechten Anlagen.

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Eigentümerinnen und Eigentümer mit Sondernutzungsrechten an Dachflächen. Wichtig ist, dass das Projekt erst nach Antragstellung begonnen wird. Bereits abgeschlossene oder vorzeitig gestartete Vorhaben sind von der Förderung ausgeschlossen.

SolarPLUS S schafft damit einen klaren finanziellen Anreiz für private Haushalte, in moderne Solartechnik zu investieren. Gleichzeitig werden Qualitätsstandards, fachgerechte Ausführung und Sicherheitsanforderungen verbindlich vorgeschrieben, um einen langfristig zuverlässigen Betrieb der Anlagen sicherzustellen.

Tabelle: Fördersätze und Zuschussberechnung SolarPLUS S – Ein- und Zweifamilienhäuser (Pauschalförderung)
Fördergegenstand Berechnungslogik Fördersatz / Pauschale Wichtige Hinweise
PV-Anlage mit Stromspeicher Pauschale je kWp der PV-Anlage 500 € bis 4.750 € je nach Anlagengröße (2–19,9+ kWp) Nur bei gleichzeitiger Installation von PV + Speicher
Zählerschrank Feste Pauschale 750 € Mindestkosten inkl. Installation: 1.160 €
Denkmalgerechte PV-Anlage Pauschale je kWp 600 € bis 5.700 € je nach Anlagengröße Nur Mehrkosten gegenüber Standard-PV förderfähig
Förderart Nicht rückzahlbarer Zuschuss Keine Kombination mit KfW für dieselben Kosten
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von Klaus und Ute Popp aus Backnang

SolarPLUS L: Förderung für Gewerbe, Wohnungswirtschaft und soziale Einrichtungen

SolarPLUS L ist auf größere und komplexere Solarprojekte ausgerichtet und richtet sich an Unternehmen, Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften, Vereine sowie öffentliche und gemeinnützige Träger. Gefördert werden unter anderem Photovoltaikanlagen mit Stromspeichern, Messplätze, die Zusammenlegung von Netzanschlüssen sowie innovative Lösungen wie Fassaden-PV oder Gründach-PV.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf vorbereitenden Leistungen wie Gutachten, Studien und Konzepten. Diese sollen fundierte Investitionsentscheidungen ermöglichen, insbesondere bei technisch anspruchsvollen Projekten oder Mieterstrommodellen. Je nach Unternehmensgröße werden zwischen 45 und 65 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen, bis zu einer festgelegten Maximalhöhe.

Auch Mieterstromprojekte und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung spielen bei SolarPLUS L eine zentrale Rolle. Ziel ist es, lokal erzeugten Solarstrom direkt vor Ort zu nutzen, ohne das öffentliche Stromnetz zu beanspruchen. Dabei gelten klare soziale Leitplanken: Die geförderten Maßnahmen dürfen nicht zu Mieterhöhungen führen.

SolarPLUS L unterstützt damit gezielt die Skalierung von Solarenergie im urbanen Raum. Durch die Kombination aus Investitionsförderung und Planungsunterstützung schafft das Programm Planungssicherheit für große Akteure und beschleunigt die Umsetzung klimarelevanter Projekte.

Fördergegenstand Antragsberechtigte Berechnungslogik Fördersatz nach Unternehmensgröße Mindestkosten (brutto) Max. Zuschuss Wichtige Hinweise
Gutachten, Studien, Konzepte Nat. Personen, kleine Unternehmen, WEG Förderfähige Kosten × Prozentsatz 65 % (klein) · 55 % (mittel) · 45 % (groß) 1.000 € 15.000 € Nur Vorplanung, Bestand vor 31.12.2014
Messplätze / Zählerschränke Nat. Personen, kleine Unternehmen, WEG Kosten × Prozentsatz 50 % · 40 % · 30 % 1.000 € 15.000 € Planung & Netzanschluss nicht förderfähig
Zusammenlegung von Netzanschlüssen Nat. Personen, kleine Unternehmen, WEG Kosten × Prozentsatz 50 % · 40 % · 30 % 1.000 € 10.000 € Nur Bestand, keine Mieterhöhung
PV-Anlage mit Stromspeicher Nat. Personen, kleine Unternehmen, WEG Kosten × Prozentsatz 50 % · 40 % · 30 % 1.000 € 30.000 € Speicher, EMS, WR & Installation
Denkmalgerechte PV-Anlage Alle SolarPLUS-L-Antragsberechtigten Mehrkosten × Prozentsatz 50 % · 40 % · 30 % 1.000 € 30.000 € Denkmalrechtliche Genehmigung nötig
Fassaden-PV-Anlage Alle SolarPLUS-L-Antragsberechtigten Mehrkosten × Prozentsatz 50 % · 40 % · 30 % 1.000 € 30.000 € Gebäudeintegrierte Lösung erforderlich
Gründach-PV Alle SolarPLUS-L-Antragsberechtigten Mehrkosten × Prozentsatz 50 % · 40 % · 30 % 1.000 € 30.000 € Keine Förderung über GründachPLUS

Antragstellung, Verfahren und Auszahlung: So funktioniert SolarPLUS

Die Umsetzung von SolarPLUS erfolgt durch die IBB Business Team GmbH im Auftrag des Landes Berlin. Anträge müssen ausschließlich digital über das offizielle Online-Portal eingereicht werden. Ein Antrag gilt erst dann als gestellt, wenn alle Pflichtfelder ausgefüllt und sämtliche erforderlichen Unterlagen hochgeladen wurden. Nach erfolgreicher Einreichung erhalten Antragstellende eine elektronische Eingangsbestätigung.

Ein zentrales Prinzip des Programms ist der sogenannte Vorhabenbeginn: Erst nach Eingang der Bestätigung darf mit dem Projekt auf eigenes Risiko begonnen werden. Verträge, Bestellungen oder Anzahlungen vor diesem Zeitpunkt führen in der Regel zum Ausschluss von der Förderung.

Nach Abschluss des Projekts ist ein Verwendungsnachweis einzureichen. Dieser umfasst unter anderem Rechnungen, Zahlungsnachweise, Inbetriebnahmeprotokolle sowie – je nach Fördergegenstand – Fotos oder Gutachten. Erst nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Auszahlung der bewilligten Fördermittel.

Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, abhängig von den verfügbaren Haushaltsmitteln. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Transparenz, Prüfrechte der Verwaltung und klare Regelungen zum Subventionsbetrug sichern die ordnungsgemäße Verwendung öffentlicher Mittel.

Laufzeit, rechtliche Rahmenbedingungen und Kontrolle der Förderung

Die Förderrichtlinie SolarPLUS 2026 ist am 8. Januar 2026 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2026. Innerhalb dieses Zeitraums können Projekte beantragt, bewilligt und umgesetzt werden. Die Senatsverwaltung behält sich vor, die Richtlinie bei veränderten rechtlichen oder finanziellen Rahmenbedingungen anzupassen oder vorzeitig aufzuheben.

Rechtlich basiert SolarPLUS auf der Berliner Landeshaushaltsordnung sowie auf europäischem Beihilferecht, insbesondere der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen. Zudem gelten verbindliche Zweckbindungsfristen: Geförderte Investitionen müssen in der Regel mindestens drei Jahre zweckentsprechend genutzt werden.

Die IBB Business Team GmbH sowie weitere öffentliche Stellen sind berechtigt, Unterlagen zu prüfen und Vor-Ort-Kontrollen durchzuführen. Bei Verstößen gegen die Förderbedingungen können Zuschüsse zurückgefordert werden. Alle Antragstellenden müssen zudem umfangreichen Datenerhebungs- und Transparenzpflichten zustimmen. Damit stellt SolarPLUS sicher, dass öffentliche Fördermittel wirksam, rechtssicher und im Sinne der Berliner Klimaziele eingesetzt werden.

Letzte Aktualisierung: 09.01.2026