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Auswirkungen bei einer Senkung der Einspeisevergütung durch die Bundesregierung

Es gibt im Moment kein brisanteres Thema, als die von der Regierung für das nächste Jahr geplante Kürzung der Einspeisevergütung für Solarstrom. Die Parteien CDU/CSU und FDP planen, die Einspeisevergütung für Solarstrom drastisch zu senken und spielen mit dem Gedanken, die Gesamtleistung mit einer Deckelung zu versehen.



Im Jahr 2009 sind die Preise für Solarstromanlagen prozentual stärker gefallen, als die Erhöhung der Degression gemäß dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) ausfiel. Anlagenbetreiber, die 2009 ihre Dach-Solaranlage ans Netz gebracht haben, profitieren zum Teil von bis zu 10 % Rendite jährlich auf das Gesamtkapital. Das ist bei Anlagenpreisen zwischen 3.000 Euro und 3.600 Euro netto pro Kilowatt und bei einer Einspeisevergütung von bis zu 43,01 Cent pro eingespeister Kilowattstunde eine beachtliche Rendite.

Die im Jahr 2009 eingeführte Kürzung des spanischen Einspeisetarifs und die Deckelung der Gesamtleistung durch die spanische Regierung, sorgten für den Zusammenbruch des dortigen Photovoltaik-Marktes. Dieses Szenario würde in Deutschland viele Insolvenzen hervorrufen und tausende Arbeitsplätze kosten.

Weitere Folgen daraus wären, dass deutsche Solarunternehmen ihre Produktion ins Ausland verlegen und deutsche Investoren in andere Länder wie Italien, Frankreich, USA oder der Türkei investieren. Dies wäre nicht nur schadhaft für die deutsche Wirtschaft, sondern würde auch die Vorreiterrolle im Bereich Erneuerbarer Energien, die Deutschland innehat, zerstören. Ganz zu schweigen von den ausbleibenden Steuereinnahmen durch Solar-Anlagen.

Die Diskussion um die geplante Einschneidung des Einspeisegesetzes ist im Internet, insbesondere in Online-Foren, ein Dauerthema. Bei Anlagenbetreibern herrscht große Verunsicherung und börsennotierte Solarunternehmen leiden unter fallenden Kursen.

Doch um wie viel Prozent dürfte die Einspeisevergütung im nächsten Jahr für Dachanlagen maximal gesenkt werden und was dürfen Solar-Anlagen im nächsten Jahr kosten, um noch immer eine Gesamtkapitalrendite von bis zu 8 % vor Steuern und Finanzierung zu erwirtschaften?

Unter Berücksichtigung folgender Basisdaten wurden die Berechnungen (konservativ) mit einer jeweiligen Senkung von 15 %, 20 % und 30 % durchgeführt.

Basisdaten:

  • Anlagenleistung: 15 kWp
  • Spez. Anlagenertrag: 900 kWh/kW
  • Degradation: 0,2 %
  • Inbetriebnahme: jeweils Mitte des Jahres
  • Sonstige Berücksichtigungen: Verwaltungskosten, Zählermiete, Versicherung, Wartung, Inflation

Als Basis dient eine im Juni 2009 in Betrieb genommene 15 kWp-Solaranlage bei einer Einspeisevergütung von 43,01 Cent/kWh. Zu einem Bezugspreis von 3.500 Euro/kWp netto, erhält der Anlagenbetreiber eine Gesamtkapitalrendite von 8,1 % vor Finanzierung und Steuern.

Würde die Einspeisevergütung im nächsten Jahr um 15 % (entspricht: 36,56 Cent/kWh) gesenkt werden, so dürfte die Solaranlage nicht mehr als 2.900 Euro/kWp netto kosten. Die Gesamtkapitalrendite würde dann 8,2 % betragen.

Eine Senkung der Einpeisevergütung um 20 % (entspricht: 34,41 Cent/kWh) reduziert den Anlagenpreis auf 2.700 Euro/kWp netto und lässt den Anlagenbetreiber eine Gesamtkapitalrendite von 8,2 % erwirtschaften.

Eine Senkung um 30 % (entspricht: 30,11 Cent/kWh) reduziert den Anlagenpreis auf 2.350 Euro/kWp netto. Die Gesamtkapitalrendite beträgt in diesem Fall 8 % vor Steuern und Finanzierung.

Wird für das nächste Jahr von einer Senkung der Einspeisevergütung von 30 % ausgegangen, entspräche dies einem Rückgang der Anlagenpreise von bis zu 32 % und mehr. Ob diesen drastischen Preisverfall deutsche Solarunternehmen auffangen können, bleibt fraglich. Zumindest leiden die Solarteure darunter, denen für dieselbe Arbeit weniger Marge bleibt.

Eine Senkung der Einspeisevergütung von bis zu 15 %, für auf dem Dach montierte Solaranlagen, wäre vertretbar. Im Zuge einer Gesetzesänderung sollte der Bonus für Fassadenanlagen wieder eingeführt werden. Der Netzbetreiber müsste verpflichtet werden, die Mehrkosten zum Anschluss einer Solar-Anlage mit bis zu 50 kW-Leistung, anstatt der 30 kW-Leistung, zu übernehmen. Des Weiteren sollten die Kosten für eine Netzverträglichkeitsprüfung durch den Netzbetreiber auf maximal 250 Euro begrenzt werden.

Letzte Aktualisierung: 15.10.2009