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Antrag der Grünen zur EEG-Umlage und Einspeisevergütungen abgelehnt

Im Wirtschaftsausschuss des Bundestags sind Bündnis 90/Die Grünen mit einem Antrag gescheitert, der die Einspeisevergütung als Förderinstrument langfristig festschreiben wollte. Darüber hinaus wurde in diesem Antrag gefordert, die Privilegien energieintensiver Unternehmen künftig auf diejenigen Betriebe zu beschränken, die tatsächlich im internationalen Wettbewerb stehen. Die große Koalition stimmte mit ihrer überwältigenden Mehrheit gegen diesen Antrag.



The same procedure as every year

Ein Blick auf die drei tatsächlich in dem Antrag (hier) erhobenen Forderungen macht deutlich, dass es keinen Grund gab, diesen Antrag abzulehnen. Diese Forderungen sind schlicht zu allgemein gehalten, als dass irgendjemand etwas dagegen haben könnte. Gefordert wurde zunächst, dass die Befreiungspraxis stromintensiver Unternehmen dem EU-Recht entsprechen müsse. Das wird sie künftig ohnehin müssen. Zur Reform des EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) selbst fordert der Antrag „das EEG auf nationaler Ebene als verlässliche Basis für den forcierten Ausbau erneuerbarer Energien in Abstimmung mit den Bundesländern weiterzuentwickeln und damit Planungssicherheit für Investitionen in erneuerbare Energien auch für Bürgerinnen und Bürger zu schaffen“.

Auch das ruft nicht unbedingt Widerspruch hervor. Es waren also wohl nicht die Forderungen selbst, sondern ihre Begründung, die CDU, CSU und SPD dazu veranlassten, gegen diesen Antrag zu stimmen. Darin ist beispielsweise zu lesen, dass die verfehlte Politik der Vorgängerregierung den Konflikt mit der EU-Kommission provoziert habe und dass auch der Koalitionsvertrag der neuen Regierung diesbezüglich nur einen „vagen Prüfauftrag“ enthalte. Ganz falsch ist das sicherlich nicht, aber es macht deutlich, dass dieser Antrag lediglich Bestandteil der üblichen parlamentarischen Routine war. Die SPD sollte gezwungen werden, eine Kritik an der Vorgängerregierung zurückzuweisen.

Die wirklichen Streitpunkte

Die Positionen der Grünen und der Bundesregierung liegen weniger weit auseinander, als es die Grünen in ihren öffentlichen Stellungnahmen zu suggerieren versuchen. Bei Ausbau der Windenergie sind die Differenzen überschaubar. Für die Offshore-Windparks fordern die Grünen ein Ausbauziel von sechs bis acht Gigawatt, der Entwurf der Bundesregierung sieht 6,5 Gigawatt vor.

Beim Ausbau an Land will die Regierung die Förderung auf Standorte mit günstigen Windverhältnissen beschränken, die Grünen lehnen diese strikte Begrenzung ab. Wirklich unvereinbar sind die Positionen lediglich in Bezug auf Biomassenkraftwerke. Energieminister Gabriel scheint diese Technologie für gescheitert zu halten.

Im Gegensatz zur Photovoltaik und zur Windkraft sind die Stromerzeugungskosten hier nicht gesunken. Hinzu kommt, dass der verstärkte Anbau vom Mais für die Stromerzeugung erhebliche Probleme bereitet. Die Grünen setzen dennoch auf einen weiteren Ausbau der Biomassenkraftwerke. Der zweite zentrale Streitpunkt betrifft die verstärkte Verstromung von Braunkohle, die auf Druck der SPD-Ministerpräsidenten der Kohleländer in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde.

Letzte Aktualisierung: 30.01.2014