PV-Anlage in 3 Schritten online planen
| Neu installierte PV-Leistung im Jahr 2025 | Rund 1.200 - 1.400 Megawatt (MW) |
|---|---|
| Gesamte installierte PV-Leistung | Rund 6.500 - 7.000 Megawatt (MW) (Ende 2025) |
| Anzahl der PV-Anlagen insgesamt | Rund 260.000 - 290.000 Anlagen |
| Photovoltaik-Leistung pro Einwohner | Rund 2.200 - 2.400 Watt pro Einwohner |
| Anteil Freiflächenanlagen am Zubau | Sehr hoch - Solarparks prägen den Ausbau deutlich |
In Schleswig-Holstein erzielen Photovoltaikanlagen aufgrund der hohen maritimen Lichtintensität trotz kühlerer Temperaturen einen soliden spezifischen Ertrag von durchschnittlich 900 bis 1.050 kWh pro installiertem kWp, womit eine typische 10-kWp-Anlage den jährlichen Strombedarf eines durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalts bilanziell nicht nur deckt, sondern oft Reserven für eine Wärmepumpe bereithält. ☀️
Die Schleswig-Holsteiner haben allen Grund für gute Laune: Denn ihr Bundesland konnte dank 1.554,9 Sonnenstunden im Jahr reichlich Solarenergie erzeugen. Das ist mehr als ausreichend: Überall im Land scheint die Sonne fleißig genug, um eine Photovoltaik-Anlage auf volle Leistung zu bringen!
Steckerfertige Solaranlagen sind beim Zubau der Anlagenzahlen zwar zu gut einem Drittel vertreten, zur installierten PV-Leistung tragen sie allerdings weiterhin nur zu weniger als einem Prozent bei.
Die Sonne scheint ohnehin auf das Dach Ihres Hauses. Warum also diese allerorts verfügbare Energiequelle nicht bestmöglich selbst nutzen? Mit grünem Strom Kaffee kochen und gleichzeitig bares Geld sparen – das geht ganz einfach. Sie müssen nur anfangen! Mit einer gemieteten oder gekauften Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach.
Viele Schleswig-Holsteiner haben Ihre Entscheidung bereits getroffen. Und beteiligen sich erfolgreich an der Energiewende: Viele tausende Anlagen entstanden in allen Kreisen von Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde, Dithmarschen und Steinburg bis nach Plön, Ostholstein, Segeberg, Pinneberg, Stormarn, Lübeck und das Herzogtum Lauenburg.
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SUCHENBesonders viele Schleswig-Holsteiner entscheiden sich übrigens auch für den Einsatz eines Stromspeichers. Ganze 2.196 von ihnen wurden im Jahr 2020 neu hinzugebaut.
Das ist smart und nachhaltig zugleich: Ein Stromspeicher bringt Ihnen zusätzliche Flexibilität. Das ist dann besonders praktisch, wenn Sie Ihren überschüssig produzierten grünen Strom auch außerhalb der Hauptzeiten der Sonneneinstrahlung nutzen wollen. Sprich: Wenn die Sonne nicht oder nur kaum auf Ihrer Solarmodule scheint – morgens und abends etwa. Machen Sie sich unabhängig!
Klingt simpel, ist aber entscheidend: Ziehen Sie die Miete oder den Kauf einer Solaranlage in Erwägung, brauchen Sie zunächst eines – Platz. Genau dieser ist auf den allermeisten Dächern vorhanden und verfügbar. Auch die Sonneneinstrahlung ist in Schleswig-Holstein wie fast überall in der Bundesrepublik ausreichend hoch, damit sich der Aufbau einer Photovoltaikanlage für Sie auch finanziell auszahlt.
Ein paar Bedingungen sollte Ihr Hausdach insgesamt erfüllen:
Die Zeit für die echte Energiewende in Schleswig-Holstein ist jetzt! Pro Jahr tragen immer mehr Photovoltaikanlagen in Schleswig-Holstein zur Energiewende bei.
| Energie | Energie [GWh] | Anteil |
|---|---|---|
| Stromproduktion gesamt | 39.276 | 100% |
| Wind onshore | 13.200 | 34% |
| Wind offshore | 7.033 | 18% |
| Photovoltaik | 1.516 | 4% |
| Biogas | 2.725 | 7% |
| Kernkraft | 10.552 | 27% |
| Fossile Energieträger | 3.640 | 9% |
Ob sich Ihr Dach für eine Photovoltaikanlage in Schleswig-Holstein eignet, können Sie in wenigen Schritten im Solarkataster S-H ermitteln. Das Solarkataster zeigt auf Basis einer Landkarte für jedes Gebäude in Schleswig-Holstein unter anderem die
Mit Hilfe einiger Angaben, wie Bewohneranzahl, bisheriger Stromverbrauch und ob die produzierte Sonnenenergie selbst genutzt oder ins lokale Stromnetz eingespeist werden soll, berechnet das Tool die Wirtschaftlichkeit sowie einige technische Informationen.
Diese unkomplizierte Wirtschaftlichkeitsberechnung berücksichtigt auch zusätzliche mögliche Verbrauchsobjekte, beispielsweise eine Wärmepumpe oder ein E-Auto.
Als Ergebnis der persönlichen Angaben erhalten die User einen schnellen Überblick,
Wie finanziere ich die Kosten einer Photovoltaik-Anlage? Ganz einfach: Als Schleswig-Holsteiner können Sie über die KfW einen zinsgünstigen Kredit bekommen. Informieren Sie sich dazu über das Programm 270 „Erneuerbare Energie – Standard“ zur Errichtung von Photovoltaikanlagen.
Die Modulpreise sind in den letzten Jahren stark gefallen. Und ohne Mehrwertsteuer lohnt sich eine eigene PV-Anlage jetzt mehr denn je. (Sven aus Kiel)
Aber auch das Land Schleswig-Holstein hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Energiewende – und damit auch den Ausbau von Photovoltaik – durch Förderungen aktiv mitzugestalten. So gibt es immer wieder Zuschüsse z. B. zu Photovoltaik-Balkonanlagen. Bis zu 200 Euro gab es vom Land Schleswig-Holstein im Förderprogramm Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger.
Neben den Photovoltaik-Förderungen von der KfW und vom Land Schleswig-Holstein selbst refinanziert sich Ihre Photovoltaikanlage auch über die feste Einspeisevergütung pro kWh, die Sie ins Stromnetz von Schleswig-Holstein einspeisen.
Eine Photovoltaikanlage können Sie in Schleswig-Holstein aber auch von verschiedenen Anbietern mieten und umgehen so die teure Anfangsinvestition. Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Vor- und Nachteile aufgeführt:
| Kauf | Miete |
|---|---|
| Größte Ersparnis und maximale Rendite | Häufig 0 € Anschaffungskosten, dafür monatliche Belastung |
| Wartung und Reparaturen müssen selbst organisiert werden | Umfangreiches Servicepaket: Wartung, Reparatur und Versicherung inklusive |
| Wertsteigerung der Immobilie bereits mit dem Kauf der Anlage | Nach 20 Jahren kann die Photovoltaikanlage übernommen werden |
Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen (ausgenommen bei oberirdischen Gebäuden der Gebäudeklasse 4 und 5) und gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge bis zu 9 m (max. 9 x 9 m) verfahrensfrei angebracht werden. Rechtsgrundlage ist § 61 Abs. 1 Nummer 3 a und b LBO (Landesbauordnung).
Die Verfahrensfreiheit entbindet aber nicht von den berührten bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen sowie sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, wie zum Beispiel Umwelt-, Landschaftsschutz- oder Denkmalschutzrecht, die auch ein verfahrensfreies Vorhaben unzulässig machen können. Zudem müssen die Vorschriften der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen eingehalten werden.
In Schleswig-Holstein wurde bis Ende 2023 noch zwischen brennbaren und nicht brennbaren Solaranlagen unterschieden. Solaranlagen, die aus brennbaren Baustoffen (normal- oder schwerentflammbar klassifiziert) bestehen, mussten 1,25 m von Brandwänden und von Wänden, die anstelle von Brandwänden zulässig sind und die weniger als 30 cm über die Bedachung geführt sind, entfernt sein. Anfang 2024 ist diese Unterscheidung entfallen.
Die Errichtung gebäudeunabhängiger Solaranlagen in den Abstandsflächen ist nach § 6 Abs. 8 LBO grundsätzlich zulässig, die Bebauung in den Abstandsflächen ist bei einer Höhe bis zu 3 m je Grundstücksgrenze auf 9 m und insgesamt auf 18 m begrenzt, so dass eine Zulässigkeit auch diesbezüglich nur in Abhängigkeit von ggf. bereits vorhandener Bebauung im Einzelfall beurteilt werden kann.
Neuerdings gibt es in Schleswig-Holstein eine Pflicht unter bestimmten Umständen, eine Solaranlage zu installieren. Die ersten Maßnahmen wurden am 1. Januar 2023 eingeführt und beziehen sich ausschließlich auf Neubauten oder Dachsanierungen von mindestens 10 Prozent bei Nichtwohngebäuden. Darüber hinaus müssen Parkplätze ab 100 Stellplätzen mit einer PV-Anlage ausgestattet werden.
Ab 2025 soll dann eine erweiterte Solarpflicht für Dächer eingeführt werden. Für welche Gebäude sie gelten soll und an welche Bedingungen sie geknüpft ist, ist aktuell nicht bekannt (Stand: November 2023).
Wie sieht es in den anderen Bundesländern aus? Hier finden Sie eine Übersicht zur Solarpflicht in allen deutschen Bundesländern.
Letzte Aktualisierung: 27.02.2026