PV-Anlage in 3 Schritten online planen
Es ist erklärtes Ziel der Bundesregierung, den Anteil erneuerbarer Energien an der Energieproduktion in Deutschland deutlich zu erhöhen. Die Photovoltaik Förderung wird über verschiedene Maßnahmen wie die Einspeisevergütung oder die Marktprämie oder steuerliche Vergünstigungen realisiert.
Ab dem 26. September 2023 steht ein bahnbrechendes Förderprogramm der KfW zur Verfügung: "Photovoltaikanlage für Elektroautos" (442). Dieses Programm ermöglicht es Eigentümerinnen und Eigentümern von selbstgenutzten Wohnhäusern, Photovoltaikanlage zur Ladung ihrer Elektrofahrzeuge effizient zu nutzen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) stellt hierfür beachtliche 500 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Förderung besteht aus einem Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für die Installation einer Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher, vorausgesetzt, ein Elektroauto ist vorhanden oder fest bestellt.
Die Zuschusshöhe variiert je nach Komponente:
Insgesamt kann der Zuschuss bis zu 9.600 Euro betragen, oder bei der Förderung eines bidirektionalen Gesamtsystems bis zu 10.200 Euro. Die Auszahlung erfolgt direkt durch die KfW auf das Konto der Antragsteller.
Diese Initiative unterstützt nicht nur die E-Mobilität, sondern auch den Klimaschutz im Verkehrssektor, stärkt die Netzstabilität und reduziert die Abhängigkeit von Strompreisschwankungen. Eine nachhaltige und zukunftsweisende Möglichkeit, die Elektromobilität voranzutreiben.
Verfügbar ab dem 26.09.2023 – schnell sein lohnt sich! Der Fördertopf von 500 Millionen Euro reicht rein rechnerisch nur für 50.000 Anträge. Nutzen Sie diese Gelegenheit zur Förderung Ihrer nachhaltigen Mobilität!
Die entscheidende Photovoltaikanlagen-Förderung erfolgt durch die sogenannte Einspeisevergütung. Die Netzbetreiber werden durch das EEG verpflichtet, den Solarstrom zu einem vorher festgelegten Preis für 20 Jahre abzunehmen. Diese Photovoltaik-Förderung soll den Ausbau von Photovoltaikanlagen unterstützen.
Die Einspeisevergütung wird für 20 Jahre ab dem Jahr der Inbetriebnahme zugesichert. Hinzu kommen die Monate bis zum Ablauf des ersten Jahres, denn zu den 20 Jahren zählen nur volle Jahre. Wird also eine Photovoltaikanlage im März installiert, erhält der Betreiber die Förderung für 20 Jahre plus zehn Monate.
Die Höhe der Einspeisevergütung hängt von folgenden Faktoren ab:
Mit dem Jahressteuergesetz werden zum 1. Januar 2023 alle PV-Anlagen mit einer Leistung bis 30 kWp für Einfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien sowie für Mehrfamilienhäuser bis 15 kWp je Wohnung oder Geschäftseinheit, insgesamt jedoch nur bis max. 100 kWp Leistung pro Steuerpflichtigen, von der Einkommensteuer befreit.
Durch die Einkommensteuerbefreiung entfällt die Verpflichtung, den Gewinn zu ermitteln und damit auch die komplizierte und oftmals nur mit Hilfe eines Steuerberaters auszufüllende „Einnahme-Überschuss-Rechnung“. Ergänzend dazu wird die Mehrwertsteuer für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen auf Wohngebäuden auf 0 % gesenkt.
Damit werden die Anschaffungskosten erheblich reduziert. Zudem können Betreiber aufgrund des Nullsteuersatzes ohne Nachteile von der bürokratiearmen, umsatzsteuerfreien Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen.
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SUCHENÜber zinsgünstige Kredite sowie Tilgungszuschüsse fördert die KfW-Bank den Ausbau der Photovoltaik. Alternativ können Kredite der Umweltbank oder der DKB genutzt werden.
Die Angebote unterscheiden sich durch unterschiedliche Zinssätze, Laufzeiten und Absicherungen. Darüber hinaus bieten manche Solarunternehmen bzw. Energieversorger Leasing- oder Contracting-Modelle an.
Letzte Aktualisierung: 21.04.2023